Das vertrauliche Dokument fand wie so oft den Weg in die Medien. Der Bericht soll 25 Massnahmen umfassen, auch solche zum Wohnungsmarkt. Und hier gilt es hellhörig zu werden. Zum einen schlägt Beat Jans vor, die Wohnbauförderung des Bundes besser zu alimentieren, um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Zum andern soll eine landesweite flächendeckende Formularpflicht für Mietvertragsabschlüsse mit Offenlegung des vorherigen Mietzinses eingeführt werden.
Man kann über die «10-Millionen-Initiative» denken, was man will – nur nicht, dass sie chancenlos sei. Was der Bundesrat als schmackhafte Menüalternative anbieten soll, ist allerdings höchst umstritten – offenbar auch im Bundesrat. Was unseren Sektor betrifft, sind die beiden genannten Massnahmen eine unverträgliche Kost. Beide stimmen auffallend mit den Forderungen von Jans’ Partei überein; beide sind nicht in der Lage, die Situation am Wohnungsmarkt nachhaltig zu entschärfen. Ich dachte eigentlich, mit dem Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit von Guy Parmelin seien wirkungsvolle Massnahmen unter anderem im Bereich der Baubewilligungsverfahren identifiziert worden. Das scheint ein Trugschluss zu sein.
Sollte der Bundesrat Jans’ Vorschläge in seinen Bericht aufnehmen, den er bis im kommenden März dem Parlament überweisen muss, wird er aus der Immobilienwirtschaft jedenfalls viel Kritik ernten – und auch nicht wenige ins Initiativlager treiben.
Spätestens jetzt ist die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» der SVP auch ein Thema für die Immobilienwirtschaft, sagt SVIT-Präsident Andreas Ingold. Justizminister Beat Jans hat dem Vernehmen nach seinen Bundesratskollegen Mitte November einen Bericht unterbreitet, wie die Regierung der Initiative entgegentreten soll.