SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 26. September 2019

Revision der Grundbuchverordnung

Empfindliche Ausweitung der Zugriffsrechte auf das Grundbuch

Ab dem 1. Juli 2020 gelten für den elektronischen Zugang zu Grundbuchdaten neue Bestimmungen. Der Bundesrat hat die geänderte Grundbuchverordnung am 20. September 2019 verabschiedet. Insgesamt hat der Bundesrat die Möglichkeit, Zugriffsrechte einzuräumen, deutlich erweitert. Neu steht es den Kantonen frei, für gewisse Berufsgruppen die Einsichtnahme mittels eines elektronischen Zugangs gewähren. Und schliesslich wird die Protokollierung der Zugriffe im erweiterten elektronischen Zugang und die Einsichtnahme in die Protokolle neu geregelt. Grundeigentümer können für ihre Grundstücke ohne Interessennachweis schriftlich einen Auszug aus den Protokollen verlangen, die zwei Jahr aufbewahrt werden müssen.

Der SVIT Schweiz hatte in der Vernehmlassung gefordert, dass eine Ausweitung der Zugriffsberechtigung mit einer stärkeren Gewichtung des Datenschutzes, einer Verschärfung der Missbrauchsbestimmungen

und einer strengeren Kontrolle einhergehen muss. Diesem Ansinnen wurde teilweise entsprochen. Der Verband hatte ausserdem gefordert, dass Anwälte generell vom erweiterten Zugriff ausgeschlossen werden. Immerhin soll nur Rechtsanwälten Zugriffsrechte eingeräumt werden können, sofern sie dieses zur Ausübung des Berufs im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Geschäften benötigen.

Der Bundesrat schiebt die konkrete Regelung mit der Revision den Kantonen zu, wo nun die politische Diskussion erneut zu führen ist. Die Eigentümer und Immobilienverbände sind gefordert, die Umsetzung in den Kantonen kritisch zu beobachten und ihre Interessen zu vertreten.

 

 

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