Weniger Schlichtungsverfahren
In der zweiten Jahreshälfte 2024 belief sich die Zahl der neuen miet- oder pachtrechtlichen Schlichtungsverfahren auf 17'074. Im Vergleich zum vorangegangenen Semester wurden 8276 weniger neue Verfahren eingeleitet. Dies entspricht einem Rückgang der Neueingänge um rund 33%.
Hauptgrund Mietzinserhöhungen
Mietzinserhöhungen machten mit rund 25% (4733 Fälle) schweizweit den grössten Anteil der erledigten Verfahren aus, wie auch in den Vorsemestern. In der zweiten Jahreshälfte 2024 standen jedoch in vielen Kantonen andere Gründe im Vordergrund, so zum Beispiel die Forderung auf Zahlung, die ordentliche Vertragskündigung und die Erstreckung des Mietverhältnisses. In acht Kantonen (darunter alle Kantone mit Ballungszentren) blieben Mietzinserhöhungen weiterhin die am häufigsten erledigten Fälle.
Weiterhin hohe Einigungsquote
Die Einigungsquote bei Mietzinserhöhungen lag schweizweit bei sehr hohen 84%, was den Quoten der Vorsemester entspricht und eine erfreuliche Tatsache darstellt. Ordentliche Vertragskündigungen (12%) sowie die Forderungen auf Zahlung (10%) waren die zweit- und dritthäufigsten Streitgegenstände der erledigten Schlichtungsverfahren.
Medienmitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen