SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 9. Oktober 2019

Schlichtungsfälle auf Tiefststand

Die Zahl der Schlichtungsfälle ist seit Beginn der 2000er-Jahre kontinuierlich zurückgegangen. Das ist ein positives Zeichen.

Das Bundesamt für Wohnungswesen hat Ende September die Fallstatistik der Schlichtungsbehörden veröffentlicht. Demnach gingen im 1. Halbjahr 2019 insgesamt 12'866 Begehren bei den Behörden ein. Das sind so wenige wie kaum je zuvor. Anfang der 2000er-Jahre waren mehr als 16'000 Fälle nicht unüblich. Seither ist ein rückläufiger Trend festzustellen. Diese erfreuliche Entwicklung wird im Licht des Bevölkerungswachstums und der rasant steigenden Zahl der Mietverhältnisse in der Schweiz unterstrichen.

 

Schaut man auf die im 1. Halbjahr erledigten Fälle, so machen Anfangsmietzins, Mietzinserhöhungen und -senkungen lediglich 15% aus. Zusammen entfallen 1958 von insgesamt 13'144 Verfahren auf diese Anrufungen. Dies steht in deutlichem Kontrast zum Kanon der Mietervertreter, die über ständig steigende Mieten und ausbeuterische Vermieter klagen. Offensichtlich hält die überragende Mehrzahl der Mieterinnen und Mieter den vereinbarten Mietzins für gerechtfertigt und rechtens.

 

Wegen einer Vertragskündigung oder einer Zahlungsforderung wird die Schlichtungsstelle dreimal so häufig angerufen wie wegen einer Mietzinserhöhungen und -senkungen. Hinsichtlich Mietzinsstreitigkeiten schiessen übrigens die Westschweizer Kantone Waadt und Genf weit obenaus, während selbst in den «Formularpflicht-Kantonen» eine Fallflut ausbleibt.

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