Die Aufnahme in die Schweizerische Schätzungsexperten-Kammer SEK/SVIT erfolgt auf Antrag. Aufgrund der an die Mitglieder gestellten Anforderungen wird der Antragssteller bei Erfüllung der Aufnahmebedingungen zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Schätzungsexperten-Kammer SEK/SVIT unter Einbezug der Empfehlungen der Aufnahmekommission. Ein Aufnahmegesuch ist für folgende Mitgliederkategorien möglich:
a) Einzelmitgliedschaft (natürliche Personen)
b) Anwartschaft für die Einzelmitgliedschaft
c) Fördermitgliedschaft (natürliche oder juristische Personen)