SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 3. Februar 2022

Solaranlagen: Begünstigung statt Zwang

Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Energiegesetzes eröffnet. Dieses sieht steuerliche Begünstigungen und Verfahrenserleichterungen für Photovoltaikanlagen vor. Von einem Zwang für den Zubau von Solaranlagen bei Neubauten sieht er in Abweichung des Ansinnens von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ab.

Solar

An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hat der Bundesrat die Vorlage für die Revision des Energiegesetzes und weiterer Erlasse in die Vernehmlassung gegeben. Neben der angestrebten Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für grosse Wasser- und Windkraftanlagen will die Regierung den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben. Dafür sollen die Investitionen in Photovoltaikanlagen neu auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig und die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht werden. Die ursprünglichen Pläne der Energieministerin Simonetta Sommaruga gingen weiter. Sie wollte eine Pflicht für Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bei Neubauten. Davon ist der Gesamtbundesrat nun allerdings abgerückt. Stattdessen soll zusätzlich ein Anreiz für Eigentümer geschaffen werden, indem die Investitionen in Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig werden sollen, wie dies heute bei Sanierungen bereits der Fall ist. Weiter will der Bundesrat die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfachen. Für Fassaden soll ein Meldeverfahren genügen, wobei die Kantone in Schutzzonen weiterhin eine Bewilligungspflicht vorsehen können.

Gemäss der Botschaft des Bundesrats sieht die aktuelle Steuerpraxis in den allermeisten Kantonen vor, dass Privatpersonen die Investition in eine Solaranlage auf bestehenden Bauten als Liegenschaftsunterhaltskosten in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen können. Die Grenzen zwischen einem Neubau und einer bestehenden Baute setzen die Kantone unterschiedlich an. In der Regel wird eine Baute dann als bestehend angenommen, wenn die Solaranlage auf einem Gebäude installiert wird, das mindestens fünf Jahre alt ist. Mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Steuerharmonisierungsgesetzes soll diese Abzugsmöglichkeit auf Solaranlagen auf neuen Gebäuden ausgedehnt werden, damit die Eigentümer von neuen Gebäuden nicht benachteiligt werden und keine finanziellen Nachteile erfahren.

Die Regelung im Raumplanungsgesetz, wonach auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Baubewilligung bedürfen, sondern der zuständigen Behörde lediglich zu melden sind, hat sich bewährt. Sie soll daher auf Solaranlagen an Fassaden ausgedehnt werden. Der Bundesrat kann dabei festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Solaranlage an Fassaden als genügend angepasst gilt.

*Bild: Solarziegel der Firma Megasol

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