SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 2. Dezember 2020

Ständerat tritt nicht auf Geschäftsmietegesetz ein

Der Ständerat ist am Mittwoch, 2. Dezember 2020 nach kurzer Debatte nicht auf das Covid-19-Geschäftsmietegesetz eingetreten. Damit ist das Gesetz vom Tisch und der Weg für Verhandlungen wieder frei.

02.12.2020

Nachdem der Nationalrat am Montag das Geschäftsmietegesetz nach der Detailberatung abgelehnt hat, ist heute der Ständerat zum Schluss gelangt, erst gar nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit ist das Gesetz vom Tisch, wie es der SVIT Schweiz gefordert hat. Durch den Versuch der linken Politiker mit einem Gesetz in die Vertragsfreiheit einzugreifen, wurden die gemäss des Monitorings des Bundesrates gut angelaufenen Verhandlungen gestoppt, da alle auf eine allfällige gesetzliche Lösung warten mussten. Dieser unselige Zustand ist nun vorbei.

Einmal mehr fordert der SVIT Schweiz – zusammen mit dem Bundesrat und dem Bundesamt für Wohnungswesen – Vermieter und Mieter auf, Verhandlungen wieder aufzunehmen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, und es müssen für beide Parteien für die Vergangenheit und die Zukunft tragbare Lösungen gefunden werden. Konkurse von Mietern dienen niemandem, auch nicht dem Vermieter und gerichtliche Auseinandersetzungen benötigen Zeit und Geld, die besser in eine partnerschaftliche Lösung investiert werden. 

Der SVIT Schweiz unterstützt seine Mitglieder mit verschiedenen Informationen und Vorlagen zu diesem Thema bereits seit längerer Zeit. Die Geschäftsstelle steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Leitfaden für Verhandlungen und Kalkulator Mietzinsreduktion

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