SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 17. Juni 2022

Ständerat verabschiedet RPG2-Revision

Der Ständerat hat am vorletzten Sessionstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) zu Ende beraten und schliesslich einstimmig verabschiedet. Gleichzeitig stellt er die nun beschlossene Vorlage der Landschaftsinitiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Initiative lehnt er ab. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

landwirtschaft

 

Blenden wir zurück: Der Bundesrat legte im Herbst 2018 einen Entwurf zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) vor, um das Bauen ausserhalb Baugebiet neu zu regeln. Die erstberatende grosse Kammer trat in der Wintersession 2019 nicht auf das Geschäft ein. Die Umweltkommission des Ständerats schickte ihrerseits 2021 einen eigenen Entwurf in die Vernehmlassung, der die Vorlage des Bundesrats vereinfachen, Kernanliegen der inzwischen eingereichten Landschaftsinitiative aufnehmen und dabei weiterhin die Besonderheiten in den Kantonen bei der Raumplanung berücksichtigen sollte. Dieser Kommissionsentwurf stand nun auf der Traktandenliste der Sommersession 2022.

Am zweitletzten Sessionstag hat der Ständerat nun eine Vorlage zu Ende beraten und einstimmig verabschiedet, die zwar die wesentlichen Anliegen der Initiative aufnimmt, aber weniger weit geht beziehungsweise Ausnahmen vorsieht.

Ziel der Revision ist die Stabilisierung von Bauten und Bodenversiegelung in Gebieten ausserhalb von Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Ziels festlegen müssen, dem Bund regelmässig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Damit nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen aus der Landschaft verschwinden, will der Ständerat Anreize schaffen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien bezahlen.

Reibungsfläche besteht entlang dreier Bereiche: Der Ständerat will für landwirtschaftliche, landwirtschaftsnahe und auch agrotouristische Nutzungen Ausnahmeregelungen in allen Kantonen zulassen. Um wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen, können alle Kantone – nicht nur wie ursprünglich vorgesehen Bergkantone – ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht standortgebundene Nutzungen erlauben. Dafür gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen, wobei die Anforderungen an die Kompensation im Rat umstritten war. Und schliesslich soll die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude weiterhin möglich sein.

Ob der Nationalrat weiter auf die Initianten zugeht und deren Vorbehalte gegenüber der nun verabschiedeten Vorlage ausräumt, bleibt abzuwarten. Allzu grosser Spielraum besteht angesichts des klaren Votums des Ständerats allerdings nicht. Ebenso offen ist, ob das Initiativkomitee sein Volksbegehren zurückzieht und dem indirekten Gegenvorschlag zum Durchbruch verhilft.

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