Im Bewusstsein, dass die Mitglieder des SVIT Schweiz für die Wirtschaft zentrale Dienstleistungsaufgaben erfüllen und im Bestreben, das Ansehen des Berufsstandes weiterzuentwickeln und zu wahren, unlautere Berufspraktiken zu bekämpfen und eine einwandfreie Kundenbetreuung sicherzustellen, verpflichten sich die Mitglieder des SVIT Schweiz zur Einhaltung dieser Standesregeln.
Die Mitgliederorganisationen des SVIT Schweiz verpflichten sich ihrerseits, die Standesregeln bei den Mitgliedern des SVIT Schweiz zu überprüfen bzw. stellen deren
Einhaltung durch entsprechende Massnahmen sicher. Durch strenge, messbare Richtlinien und berufsethische Standards soll sichergestellt werden, dass in der
Schweizer Immobilienwirtschaft ein qualitativ hoher Konsumentenschutz gewährleistet ist.
Standesgericht
Der SVIT Schweiz hat ein Standesgericht eingesetzt, welches über Verletzungen der Standesregeln des Verbandes urteilt. Das Standesgericht setzt sich aus seinem
Präsidenten, dem Direktor des SVIT Schweiz sowie aus vier bis acht vom Exekutivrat des SVIT Schweiz gewählten Mitgliedern zusammen.
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SVIT Standesregeln, (DE/FR/IT)
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Reglement zum Standesgericht