SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 24. November 2022

Strommangellage: Wirtschaft schützen

Der Bundesrat legt seinen Plan vor, wie er im Fall einer Mangellage in mehreren Eskalationsstufen den Stromverbrauch einzuschränken gedenkt. Das Augenmerk liegt zu Recht auf einer möglichst lange funktionierenden Infrastruktur und Wirtschaft.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 die Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Strommangellage in Form von fünf Verordnungsentwürfe, die Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Sofortkontingentierung, Kontingentierung sowie Netzabschaltungen regeln, in die Vernehmlassung geschickt. Als erste Stufe kann er einen dringlichen Sparappell an die Bevölkerung richten und diesen mit Verwendungsbeschränkungen und Verboten verbinden. Diese Beschränkungen und Verbote können stufenweise verschärft werden – bis hin zu Betriebsschliessungen.

Die Regierung hat im Anhang zum Entwurf der «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie» detailliert aufgeführt, was unter die Beschränkung bzw. das Verbot fallen soll. Betroffen sind zahlreiche Anwendungen im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich. Verantwortlich sind die Betreiber der elektrischen Geräte und Anlagen, wobei die Kantone stichprobeweise die Einhaltung der Verordnung kontrollieren. Wie dies die Kantone umsetzen wollen ist allerdings offen.

Die Massnahmen der drei Eskalationsstufen und ihre Zuordnung machen teilweise einen zufälligen Eindruck. Nicht nachvollziehbar ist beispielweise, warum 20 Grad Raumtemperatur im privaten Wohnbereich erst in der letzten Eskalationsstufe verordnet wird – und nicht wie im Gasbereich sofort ab Inkrafttreten der Verordnung. Auch ungeklärt ist die Frage nach Entschädigungen, die bei Betriebsschliessungen unweigerlich aufs Tapet kommen wird.

Aber insgesamt ist die Stossrichtung korrekt: Auf Kosten von Komforteinbussen soll die Infrastruktur und Wirtschaft so lange wie möglich nicht tangiert werden.

  • Entwurf «Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie»
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