SVIT beider Basel
Veröffentlicht am 15. November 2017

SVIT-Rechtsberatung

Eine neue Dienstleistung des SVIT beider Basel für seine Mitglieder

Der SVIT beider Basel freut sich, seinen Mitgliedern mit der SVIT-Rechtsberatung eine neue Dienstleistung zur Verfügung stellen zu können.

Betreut wird die SVIT-Rechtsberatung im Auftrag des SVIT beider Basel durch Herrn Dr. Max Voegelin, der vielen SVIT-Mitgliedern aus seiner langjährigen Tätigkeit als nebenamtlicher Sekretär der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt bekannt sein wird. Beruflich war Herr Dr. Voegelin während über 30 Jahren im Rechtsdienst der Basler Versicherungen und dort in den letzten 17 Jahren als Rechtskonsulent des Bereichs Immobilien tätig.

Die SVIT-Rechtsberatung steht den Mitgliedern des SVIT beider Basel als erste Anlaufstelle für rechtliche Fragen zur Verfügung, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von SVIT-Mitgliedern anfallen können, das heisst namentlich für immobilienrechtliche Probleme (Sachenrecht, Immobilien-Kaufrecht, Maklervertrag, Mietrecht, allgemeines Vertragsrecht, privates und öffentliches Baurecht, ZPO und SchKG, ausgenommen Steuerrecht). Die SVIT-Rechtsberatung kann in aller Regel eine anschliessende einlässliche Beratung durch eine andere Stelle nicht ersetzen. Die SVIT-Rechtsberatung findet im Rahmen eines Beratungsgesprächs mittels persönlicher Vorsprache im SVIT-Sekretariat statt, an welches das SVIT-Mitglied auch die sachdienlichen Unterlagen mitzubringen hat. Für das Beratungsgespräch ist eine vorgängige Anmeldung erforderlich, die mittels des nachstehenden Formulars per E-Mail an den SVIT beider Basel zu erfolgen hat. Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt die Vereinbarung eines Termins für das Beratungsgespräch, das in aller Regel an einem Freitagmorgen stattfindet und maximal 45 bis 50 Minuten dauert. Dabei ist auch ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 pro Beratungsgespräch zu entrichten. Der SVIT beider Basel lehnt jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von im Rahmen des Beratungsgesprächs erteilten Auskünften ab.

Die SVIT-Rechtsberatung wird in einer ersten Phase während rund eines Jahres angeboten. In dieser Zeitspanne sollen Erfahrungen gesammelt und der effektive Bedarf für das Angebot verifiziert werden. Demgemäss ist der SVIT beider Basel seinen Mitgliedern für Bemerkungen und Hinweise sehr dankbar. Nach Abschluss der ersten einjährigen Phase wird der Vorstand darüber entscheiden, ob die SVIT-Rechtsberatung fortgeführt werden soll oder nicht.

Der Vorstand des SVIT beider Basel würde sich freuen, wenn die SVIT-Rechtberatung einem Bedürfnis der SVIT-Mitglieder entspricht und demgemäss von den Mitgliedern des SVIT beider Basel rege beansprucht wird.

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