SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 2. Dezember 2020

SVIT befürwortet Revision des Mängelrechts

Der SVIT Schweiz spricht sich im Vernehmlassungsverfahren für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen von Obligationenrecht zur Revision des Baumängelrechts aus.

Der SVIT Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat im vorgelegten Entwurf das Mängelrecht nur punktuell anpassen will und auf eine Totalrevision oder auf die Schaffung eines neuen Vertragstypus Bauwerkvertrag verzichtet. Die Vorschläge der Regierung sind massvoll und notwendig. In der Praxis zeigen sich die Komplexität von Kauf- und Werkverträgen im Bau- und Immobiliensektor und die zahlreichen Fallgruben, derer sich private Einmalkäufer vielfach nicht bewusst sind und die erhebliche finanzielle Schäden für Käufer bzw. Bauherrn nach sich ziehen können. Zu Recht ist die geltende Rechtslage in den vergangenen Jahren in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen moniert worden. Eine der Ursachen für die unbefriedigende Situation liegt darin, dass regelmässig private Einmalkäufer ohne Erfahrung in Bau- und Immobilienfragen einem Unternehmer gegenüberstehen, der das dispositive Recht zu seinen Gunsten gestaltet. Ein anderer Grund liegt im Nachfrageüberhang am Wohneigentumsmarkt, an dem Verkäufer die Vertragsbedingungen diktieren können.

Aus der Sicht des SVIT Schweiz rechtfertigen die Kräfteverhältnisse zwischen oft privaten Käufern bzw. Bauherrn gegenüber professionellen Unternehmern sowie der erhebliche potenzielle finanzielle Schaden, dass die Stellung der Käufer bzw. Bauherrn grundlegend und unabdingbar verbessert wird, ohne gleichzeitig professionelle Käufer, Bauherrn oder Besteller in ihrer vertraglichen Gestaltungsfreiheit über Massen einzuschränken. Ohne einen eigentlichen Konsumentenschutz im Bau- und Immobilienwesen zu schaffen, drängt es sich auf, die Stellung der privaten Parteien durch gesetzliche Regelungen zu stärken.

Der SVIT hat seine Vernehmlassung mit der Erwägung geringfügiger Änderungen eingereicht.

Zur Vernehmlassung des SVIT Schweiz

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