SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 2. Februar 2022

SVIT begrüsst Aufhebung der Homeoffice-Pflicht

Der Bundesrat hebt mit Gültigkeit ab dem 3. Februar 2022 die Homeoffice-Pflicht auf und spricht gleichzeitig eine Homeoffice-Empfehlung aus. Im Weiteren fällt die Quarantänepflicht.

02.02.2022

Der Bundesrat hat an der Medienkonferenz vom 2. Februar 2022 die Ablösung der Homeoffice-Pflicht durch eine Homeoffice-Empfehlung mit Gültigkeit ab dem 3. Februar bekanntgegeben. Gleichzeitig bleibt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und weiterer Schutzmassnahmen im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestehen. Ebenfalls aufgehoben werden die Quarantäneregeln, von der in den letzten Wochen besonders viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen waren und die für die Wirtschaft eine zunehmende Erschwernis darstellten.

Der SVIT Schweiz begrüsst darum diesen ersten Lockerungsschritt. Im Weiteren gibt der Bundesrat die weitgehende Aufhebung der Schutzmassnahmen in die Konsultation. Mit nächsten Lockerungen ist frühestens kommende Woche zu rechnen.

 

Alle weiteren Bestimmungen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 17. Dezember 2021 gelten unverändert, namentlich die Bestimmungen über Veranstaltungen und Maskenpflicht. Siehe dazu die Zusammenfassung des SVIT vom 17.12.21.

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