SVIT Graubünden
Veröffentlicht am 15. November 2019

SVIT Graubünden Mitgliedschaft

Der SVIT Graubünden kennt folgende Mitgliederkategorien:

a) Einzelmitglieder
b) Firmenmitglieder 
c) Ehren- oder Freimitglieder (natürliche Personen)
d) Gastmitglieder, die einer anderen Mitglieder- oder Partnerorganisation des SVIT Schweiz angeschlossen sind 
e) Fördermitglieder 

Einzel- oder Firmenmitgliedschaft 
Immobilienfachleute mit eidgenössischem Diplom oder eidgenössischem Fachausweis in einem anerkannten Immobilienberuf oder einem vergleichbaren international anerkannten Abschluss; ferner Personen, die sich über mindestens sechs Jahre in leitender Stellung in der Immobilienwirtschaft ausweisen können.

Einzelmitglieder haben bei ihrer Aufnahme den Nachweis fehlender Eintragung von ruf- oder berufsschädigenden Tatbeständen im Zentralstrafregister zu erbringen und ihren einwandfreien Ruf, den Leumund sowie die Handlungsfähigkeit durch entsprechende Zeugnisse und Referenzen zu belegen.

Firmenmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die ein Gewerbe betreiben und unter einer Firma einen Betrieb führen. Sie werden von einer natürlichen Person vertreten, wobei diese die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Einzelmitgliedes erfüllen muss.

Firmenmitglieder haben bei ihrer Aufnahme neben der Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die gemäss den Richtlinien des SVIT Schweiz genügenden Versicherungsschutz für Schäden gewährt, die während der Dauer der Berufsausübung eintreten können, auch wenn sie erst nach deren Beendigung bekannt werden.

Einzel- und Firmenmitglieder müssen sich bei ihrer Aufnahme unterschriftlich verpflichten, dass sie den Statuten des SVIT Schweiz sowie dessen Schieds- und Standesgerichtsordnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Wer dem SVIT Graubünden als Einzel- oder Firmenmitglied beitreten will, hat zuhanden des Vorstands ein schriftliches Aufnahmegesuch einzureichen. Die Bewerber werden nach eingehender Prüfung durch den Vorstand allen Mitgliedern bekannt gemacht. Allfällige Einsprachen gegen die Aufnahme sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch einfaches Stimmenmehr endgültig. 

Ehren- oder Freimitglieder
Der SVIT Graubünden kann natürliche Personen zu Ehren- oder Freimitglieder ernennen. Der Beschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung. 

Fördermitglieder 
Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die mit einem jährlichen Beitrag ab CHF 3'000.00 ihr Interesse an den Verbandsangelegenheiten bekunden möchten. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht und nehmen an der Generalversammlung lediglich mit beratender Stimme teil.