Mit dem revidierten CO2-Gesetz, das am 13. Juni 2021 vors Volk kommt, soll der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich reduziert werden. Ziel ist die Senkung des Ausstosses im Durchschnitt der Jahre 2026 und 2027 gegenüber dem Jahr 1990 um 50%.
Die Sanierungsrate im Bereich des Gebäudeparks der Schweiz ist seit Jahren zu gering. Die Werterhaltung des Gebäudeparks ist damit längerfristig gefährdet. Um das Klimaabkommen von Paris erfüllen zu können, wäre eine Sanierungsrate von etwa 2 bis 3% notwendig. Aktuell liegt sie lediglich bei 1%. Die vorgesehenen Grenzwerte, Abgaben und Investitionsanreize werden erhöhte Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen auslösen. Damit wird nicht nur der CO2-Ausstoss im Gebäudebereich verringert, sondern auch die Werthaltung der Immobilien gesichert.
Da ein Heizungsersatz sinnvollerweise mit einer Sanierung der Gebäudehülle und weiteren Erneuerungsmassnahmen einhergeht, sind die Mehrkosten für den Wechsel des Energieträgers vertretbar. Für die energetische Sanierung stehen zudem Mittel aus dem Gebäudeprogramm als finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Wertvermehrende Investitionen können gemäss Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen anteilmässig auf die Mietzinse überwälzt werden, wo dies der Markt zulässt. Gleichzeitig profitieren die Mieter von sinkenden Nebenkosten.
Der SVIT ist sich bewusst, dass der Investitionsbedarf die Eigentümer von Renditeliegenschaften vor finanzielle Herausforderungen stellen kann. Zudem kann der Spielraum für Mietzinserhöhungen in Regionen mit einem ausgeprägten Angebotsüberhang gering sein. Kritisch beurteilt der SVIT auch die kurze Umsetzungszeit angesichts der langen Investitionszyklen im Immobiliensektor.
Insgesamt gelangt der SVIT jedoch zum Schluss, dass unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile und ausschliesslich mit Bezug auf den Gebäudesektor der Revision des CO2-Gesetzes zuzustimmen ist.
Medienmitteilung in Deutsch, Französisch und Italienisch
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