
Abstimmungsvorlagen zu Immobilien- und Grundeigentum
Nationale Geschäfte
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und verknüpftes Geschäft
Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften
Da es sich bei der Objektsteuer und die Einführung einer neuen Steuer handelt (Änderung der Bundesverfassung), untersteht diese dem obligatorischen Referendum. Die Abschaffung des Eigenmietwerts untersteht dem fakultativen Referendum. Nach heutigem Kenntnisstand ist nicht absehbar, dass gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts das Referendum ergriffen wird. Somit kommt lediglich die Objektsteuer zur Abstimmung. Dies führt zu einer eigenartigen Konstellation, da von bürgerlicher Seite für die Einführung einer neuen Steuer votiert werden muss, damit der Eigenmietwert abgeschafft wird. Auf der Seite der Gegner der Vorlage versammeln sich Linke Kreise, das Gewerbe und die Bergkantone sowie voraussichtlich der Gemeinde- und Städteverband. Befürworter sind neben den Hauseigentümern die bürgerlichen Parteien. Die Parteien dürften jedoch nicht geschlossen sein, da Gewerbe, (Gebirgs-)Kantone und Gemeinden wegen erwarteter Steuerausfälle gegen den Systemwechsel sind. Abstimmungstermin ist voraussichtlich das 4. Quartal 2025.
Kantonale Vorlagen (Zürich)
Starthilfeinitiative HEV
Die Initiative bezweckt, durch eine Bürgschaft (Versicherung) durch den Kanton, die benötigten Eigenmittel zum Erwerb von Wohneigentum auf 10% der Kaufsumme zu reduzieren und damit auch für den Mittelstand wieder erschwinglich zu machen. Die Regierung unterstützt die Initiative. Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung hat sich aber gezeigt, dass die angestrebte Belehnung von 90% trotz Bürgschaft durch den Kanton, gegen die Richtlinien der FINMA verstösst. Es ist deshalb ein Gegenvorschlag anzustreben, der diesen Mangel heilt. Die Gegner (soweit dies bereits vernommen wird) führen an, dass ein vergünstigter Kauf den Markt weiter anheizen würde. Weiter monieren sie, dass sich Eigentümer subventionieren lassen wollen. Beide Vorwürfe sind falsch und können auch gut widerlegt werden. Eine Volksabstimmung wird (ohne Gegenvorschlag) Anfang / Mitte 2026 stattfinden. Beschliesst die Kommission einen Gegenvorschlag, dürfte die Abstimmung Ende 2026 / Anfang 2027 stattfinden.
Wohneigentumsinitiative HEV
Die Initiative bezweckt, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten jeweils die Hälfte für selbstbewohntes Wohneigentum erstellt werden muss. Damit wird preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand geschaffen und gleichzeitig sichergestellt, dass bei staatlich geförderten Projekten Mieten und Eigentum gleichberechtigt behandelt werden. Die Regierung lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Zudem erklärt der die Initiative bezüglichdes §8k für ungültig. Deshalb ist ebenfalls ein Gegenvorschlag anzustreben, der den §8k (dauerhafte Festsetzung des Eigenmietwertes) korrigiert und damit einen Gegenvorschlag gültig macht. Gegner haben sich bisher noch nicht geäussert, aber der Inhalt der Initiative dürfte jedoch noch ein gewisses Mass an politscher Sprengkraft bergen, da sie ein Kernthema linker Wohnbaupolitik tangiert. Eine Volksabstimmung würde (ohne Gegenvorschlag) Anfang / Mitte 2026 stattfinden. Es sollte aber angestrebt werden, dass in der Kommission ein Gegenvorschlag beschlossen wird. Damit dürfte die Abstimmung Ende 2026 / Anfang 2027 stattfinden.
Wohnschutzinitiative
Die Initiative bezweckt, dass bezahlbarer Wohnraum geschützt und erhalten wird. Dazu sollen Abbrüche, Umbauten und Renovation sowie die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum bewilligungspflichtig werden (Gemeinden werden ermächtigt Vorschriften zu erlassen). Bewilligungen können mit Auflagen zur Begrenzung der Mietzinse verbunden werden. Ausgenommen sind gemeinnützige Wohnbauträger. Die Regierung lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die Initiative schlägt ein Modell vor, das in den Städten Genf und Basel bereits angewendet wird. Die Kollateralschäden sind dort augenfällig und werden auch von den Medien thematisiert.
Mehr bezahlbare Wohnungen (Vorkaufsrecht für Gemeinden)
Die Initiative soll es ermöglichen, dass mit einem Gemeindeerlass ein Vorkaufsrecht beschlossen werden kann. Dieses gilt für Grundstücke auf denen mehrheitlich Wohnungsbau zulässig ist. Es sind Ausnahmen von diesem Vorkaufsrecht festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig genügend preisgünstiges Wohnen und Alterswohnungen bereitgestellt werden können, da diese Grundstücke und Immobilien mit dem Kauf durch die Gemeinde dauerhaft dem Markt entzogen werden können. Das Vorkaufsrecht soll zu den Bedingungen der erwerbenden Partei ausgeübt werden können. Die Regierung lehnt die Initiative ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass der Rahmenkredit für die kantonale Wohnbauförderung auf neu 360 Mio. erhöht wird (Verdoppelung des bisherigen Rahmenkredites). Auch diese Initiative würde einen massiven Eingriff in den Immobilienmarkt bedeuten und hätte für den freien Immobilienhandel gravierende Auswirkungen. Jede Transaktion ab einer gewissen Grösse oder Qualität würde unter dem Damoklesschwert des Vorkaufsrechts der Gemeinde oder Stadtverhandelt werden. Es ist deshalb richtig, dass die Regierung hier mit einem Gegenvorschlag einen guten Schachzug gemacht hat. Dieser ist aus liberaler Sicht zwar auch nicht frei von Makeln, aber sehr viel besser als die Initiative selbst.
Wohnungsinitiative (Für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen)
Die Initiative fordert einen ganzen Strauss von Massnahmen. Kanton und Gemeinden sorgen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot. Sie berücksichtigen und fördern dabei Bauweisen, die nachhaltig und treibhausgasneutral sind. Sie fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbstgenutzte Wohneigentum. Der Kanton unterstützt den gemeinnützigen Wohnungsbau durch die Einräumung von Baurechten sowie die Gewährung von Bürgschaften, Darlehen und Staatsbeiträgen. Der Kanton betreibt eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die günstigen Wohnraum erstellt, unterhält oder vermietet oder gemeinnützigen Wohnbauträgern Baurechte einräumt oder überträgt. Sie kann dazu Grundstücke erwerben. Der Kanton stattet die Anstalt mit einem Dotationskapital von mindestens 500 Mio. Franken aus. Er überträgt der Anstalt alle Grundstücke aus dem Finanzvermögen, die bereits der Wohnnutzung dienen oder sich dafür eignen und die in absehbarer Zeit nicht für andere öffentliche Zwecke benötigt werden. Auch mit dieser Initiative wird vorgegeben, dass Kanton und Gemeinden für ein ausreichendes Angebot an günstigem Wohnraum sorgen können und dazu eine gut dotierte öffentliche Anstalt geschaffen werden soll. Die Regierung lehnt die Initiative ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag. Dieser setzt statt auf staatliche Intervention auf regulierende Anreize für eine allgemeine Ausdehnung des Wohnraumangebots – und nicht nur isoliert für ein bestimmtes Segment – zu schaffen. Die Regierung nimmt darin auch Bezug auf den Gegenvorschlag zur Vorlage 5969 (Erhöhung Rahmenkredit) und beabsichtigt durch Deregulierung und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen einen stimulierenden Effekt auf die Investitionen durch private zu schaffen. Dazu unterbreitet er innert drei Jahren eine Vorlage mit Gesetzesänderungen im Bereich der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, der Raumplanung sowie zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren. Die Regierung geht hier den richtigen Weg und hält fest, dass vor allem auch private Investoren für ein genügendes Angebot an Wohnraum sorgen können und dass ein erhöhtes Angebot auch preisdämpfend wirke. Der Gegenvorschlag ist deshalb zu begrüssen.