SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 21. März 2022

Ukraine: gemeinsamer Aufruf von Bund und Verbänden

Beim SVIT sind nach dem Aufruf innert einer Woche zahlreiche Wohnungsangebote für Schutzbedürftige aus der Ukraine eingegangen. Nun ist unter Federführung von Bundesamt für Wohnungswesen BWO sowie dem Staatssekretariat für Migration SEM und in enger Zusammenarbeit mit den Vermieter- und Mieterverbänden eine gemeinsame landesweite Plattform auch für Wohnungen und Liegenschaften lanciert worden. Der SVIT empfiehlt seinen Mitgliedern, fortan diese Plattform zu nutzen.

In Absprache mit dem BWO und dem SEM rufen die Verbände der Immobilienbranche, der Vermieter sowie der Mieter ihre Mitglieder gemeinsam auf, die Behörden bei der Suche nach Wohnungen für aus der Ukraine Flüchtende zu unterstützen. Gleichzeitig haben BWO und SEM in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und der Kampagnenorganisation Campax am vergangenen Wochenende eine landesweite Plattform für die Anmeldung von Wohnungen und Liegenschaften aufgeschaltet. Die so gesammelten Angebote stehen anschliessend den Kantonen zur Verfügung, die für die Unterbringung der Schutzbedürftigen zuständig sind. Über die Plattform sind auch Sammelanmeldungen möglich. Der SVIT Schweiz hatte eine solche landesweite Plattform für Vermieter gefordert.

Der SVIT Schweiz empfiehlt den Mitgliedern die Anmeldung über diese Plattform und deaktiviert seine eigene Anmeldeseite, über die in den vergangenen Tagen zahlreiche Wohnungs- und Liegenschaftsangebote eingegangen sind. Der Verband bedankt sich bei allen, die Wohnraum auf diesem Weg angemeldet haben. Diese Angebote gehen nun zur weiteren Bearbeitung an Flüchtlingshilfe/Campax bzw. an die zuständigen Kantone.

Sollte sich die erwarteten Zahl von 50'000 Flüchtlingen bestätigen, wären für deren Unterbringung auf mittlere Sicht wohl deutlich über 10'000 Wohnungen nötig, schätzt der SVIT Schweiz. Bei einem Leerstand von rund 70'000 Wohnungen (Leerwohnungsstatistik 2021) in der Schweiz müsste diese zusätzliche Nachfrage grundsätzlich befriedigt werden können. Allerdings stellt sich die Frage nach den Wohnkosten und den Folgen für den Mietwohnungsmarkt. Zuständig für die Mietvertragsabschlüsse sind die Kantone und nicht die Schutzbedürftigen selbst. Die Kantone erhalten vom Bund gemäss Information des SEM eine pauschale Entschädigung von durchschnittlich 250 CHF/Monat/Person. Das dürfte nur einen Teil der effektiven Kosten decken. Zwar ruft auch der SVIT Schweiz zur Solidarität der Vermieter auf. Aber es ist ungewiss, ob die Vermieter dem Markt längerfristig 10'000 Wohnungen unter dem Marktpreis entziehen wollen und können

pfeil Informationen zu Fragen rund um die Unterbringung von Schutzbedürftigen aus der Ukraine finden Sie hier.

Unterbringung von Schutzbedürftigen

Der SVIT begrüsst die Initiative von privater Seite, Wohnraum bereitzustellen.

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