SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 15. März 2022

Ukraine: SVIT koordiniert Wohnungsangebot

Für die Unterbringung der Schutzbedürftigen des Ukraine-Konflikts werden nach der kurzfristigen Beherbergung in Aufnahmezentren und Asylunterkünften sowie bei Privatpersonen mittel- bis längerfristig vor allem Wohnungen benötigt. Die Zuweisung und Betreuung gehört in die Zuständigkeit der Kantone. Der SVIT Schweiz unterstützt die Bereitschaft seiner Mitglieder, Wohnungen für die befristete Vermietung bereitzustellen und agiert als Koordinationsstelle zwischen den Anbietern und den kantonalen Behörden bzw. den Hilfsorganisationen.

Schutzbedürftige des Ukraine-Konflikts mit Status S werden kurzfristig zumeist in den Aufnahmezentren des Bundes und Asylunterkünften der Kantone und Gemeinden sowie bei Privatpersonen untergebracht, die sich bereits in grosser Zahl bei den Hilfsorganisationen und Kantonen gemeldet haben. Mittel- bis längerfristig und je nach Dauer des Konflikts werden jedoch Wohnungen benötigt. Der SVIT Schweiz stellt sich seinen Mitgliedern als Koordinationsstelle mit den kantonalen Behörden für die befristeten Wohnungsangebote und als Beratungsstellen in mietrechtlichen Fragen zur Verfügung, soweit dieser Kontakt nicht bereits auf anderem Weg zustande gekommen ist.

SVIT Mitglieder können ihre unverbindlichen Wohnungsangebote für eine befristete Vermietung über ein Formular bei der Geschäftsstelle des SVIT Schweiz anmelden. Der Aufruf richtet sich an alle Anbieter von Wohnraum, namentlich an Vermieter von Wohnraum für Zwischennutzungen. Die Entschädigung für die Vermietung entspricht nicht der üblichen Miete auf dem Wohnungsmarkt, sondern richtet sich nach den Tagessätzen des Bundes und der Kantone für die Unterbringung von Schutzbedürftigen. Die Bereitstellung einer Wohnung ist darum auch nicht als wirtschaftlich motivierte Vermietung, sondern hauptsächlich als Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine und die Entschädigung als Unkostenbeitrag für die Bereitstellung zu verstehen.

Der SVIT Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Kantone oder Hilfsorganisationen Vertragspartei bei einer befristeten Vermietung sind. Dies vereinfacht die Koordination. Die Kantone und Hilfsorganisationen sorgen überdies für die Möblierung und anschliessende Räumung der Wohnungen. Entsprechende Abklärungen werden fallweise aufgenommen.

Unterbringung von Schutzbedürftigen

Der SVIT begrüsst die Initiative von privater Seite, Wohnraum bereitzustellen.

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