Jede im Einwohnerregister geführte Person muss im Rahmen des Registerharmonierungsgesetzes einem Gebäudeidentifikator (EGID) sowie einem Wohnungsidentifikator (EWID) zugeordnet werden können. Diese und weitere Grunddaten eines Gebäudes sind im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthalten, welches vom Bundesamt für Statistik geführt und mittlerweile zu einem nationalen Informationssystem für Gebäude etabliert ist. Die darin enthaltenen Informationen sind für statistische und administrative Zwecke gleichermassen dienlich.
In mehr als der Hälfte der Schweizer Gemeinden besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, einen Wohnortswechsel über die Online-Plattform www.eumzug.swiss abzuwickeln. Entscheidend hierfür ist, dass dem/der umziehenden Mieter/in der EGID seines neuen Gebäudes und der EWID seiner neuen Wohnung bekannt sind. In gewissen Städten ist anstelle des EWID auch die amtliche Wohnungs-Nummer gebräuchlich.
Es empfiehlt sich, dass Vermieterinnen und Vermieter deren Mieterschaft bei Einzug in eine neue Wohnung über die vorgenannten Nummern in Kenntnis setzen. Die Variante, die Nummern sogleich auf dem Mietvertrag aufzuführen, bietet sich hier an.
Auch immer mehr Stromanbieter erkundigen sich bei ausziehenden Mieterinnen und Mieter und Immobilienverwaltungen nach diesen eindeutigen Gebäude- und Wohnungidentifikatoren. Zudem stützt sich das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) auf diese Identifikatoren bzw. den zugeordneten Haushalten pro Wohnung. Der Vorteil liegt auf der Hand. Zeitaufwendige Wohnungsverwechslungen und falsche Rechnungen gehören anhand dieser schweizweit gültigen Identifikationsnummern definitiv der Vergangenheit an.
Die EGID- und EWID-Nummern können unter folgendem Link abgerufen werden: www.map.geo.admin.ch. Dazu unter Dargestellte Karten folgendes anwählen: GWR: Gebäudestatus. Anschliessend im Suchfeld die gewünschte Adresse eingeben. Die Nummern können dann mit Klick auf das Gebäude sogleich abgerufen werden.