SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 25. März 2020

UPDATE: Corona und Umzugstermin

UPDATE: Der Bundesrat folgt in der Medienkonferenz vom Freitag, 27. März der Empfehlung des SVIT Schweiz und bezeichnet Wohnungsumzüge nun grundsätzlich als möglich. Der Verband begrüsst die klare und nachvollziehbare Haltung des Bundesrats.

massnahmen

25.03.2020

UPDATE: Der Bundesrat hat in der Medienkonferenz vom Freitagnachmittag, 27. März 2020 bekanntgegeben, dass er Wohnungsumzüge grundsätzlich als «möglich» bezeichnet. Er folgt damit der Empfehlung des SVIT Schweiz, der fristgerechte Umzüge unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen als unerlässlich für einen funktionierenden Wohnungsmarkt und als beste Option in dieser angespannten Situation bezeichnet hat. Der SVIT hat dazu gestern Donnerstag die Kampagne «Wir lassen Mieterinnen und Mieter nicht auf der Strasse stehen: Wir ziehen um!»  lanciert. Es gilt weiterhin, dass Rücksicht zu nehmen und in besonderen Situationen das Gespräch zu suchen ist. Bewirtschaftungsunternehmen sind zur grösstmöglichen Flexibilität und zur konsequenten Umsetzung der Weisungen aufgerufen. Allerdings gilt eine unbegründete Weigerung von Mietern, ihre Wohnung fristgerecht zu räumen und zu übergeben, mit der Empfehlung des Bundesrats nunmehr als mietrechtlich relevant. Bewirtschafter und Mieter haben alles Zumutbare zu unternehmen, um sich und Hilfspersonen zu schützen. ENDE UPDATE

Der SVIT Schweiz erachtet im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Umzugstermin die Einhaltung der Mietverträge – namentlich die Rückgabe und Übergabe der Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt – als zentral für einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Der Verband hält darum die geplanten und vorbereiteten Umzüge im Sinn der jüngsten Informationen des Bundesamts für Wohnungswesen für «nötig».

Unter Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln und Hygieneanforderungen des Bundesamts für Gesundheit und der besonderen Verhaltensempfehlungen des SVIT Schweiz zur Wohnungsabnahme und -übergabe sowie mit der nötigen Rücksichtnahme auf besonders gefährdete Personen und möglicherweise Erkrankte ist ein Umzug ohne besondere Gefährdung möglich und auch erlaubt. Vorbehalten sind weitere künftige Konkretisierungen des Bundes in der entsprechenden Verordnung oder allfällige besondere kantonale Regelungen.

Der SVIT Schweiz will Mieter nicht auf der Strasse stehen lassen. Es ist darum wichtig, dass Mieter ihre Wohnungen abgeben und Nachfolgemieter ihre Wohnungen zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen können. Vermieter und Mieter werden aufgerufen, bei etwaigen Schwierigkeiten das Gespräch anzubieten. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern auch, jede Verantwortung für eine verspätete Übergabe abzulehnen.

Verhaltensempfehlung für die Wohnungsabnahme und -übergabe:

Der ausziehende und einziehende Mieter sollte die Möglichkeit haben, den Schlüssel zu deponieren, respektive den deponierten Schlüssen entgegenzunehmen, sodass kein Kontakt stattfindet. Unsere Bewirtschaftenden sollen dann alleine den Zustand der abzugebenden Wohnung überprüfen. Weiter soll den Nachfolgemietern das Recht eingeräumt werden, festgestellte Schäden in einer Frist zu melden.

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden

SVIT Portrait

Bildung, Netzwerk, politisches Engagement, Knowhow und innovative Services – in diesen fünf Bereichen agiert der SVIT als Wegbereiter.

Mitgliederservices

Als SVIT Mitglied profitieren Sie von einer Vielzahl exklusiver Vorteile!