SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 27. April 2020

Update KW 18: Erste Ausstiegsschritte

Ab der Kalenderwoche 18 (27. April) gelten erste Lockerungen der «COVID-19-Verordnung 2». Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen für den Immobiliensektor.
  • Am 27. April 2020 tagt die Taskforce «Mietrecht und Corona-Krise» zum Thema Geschäftsmiete.
  • Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat am 21. April 2020 die Kommissionsmotion «Miete im Gastgewerbe: die Mieter sollen nur 30% der Miete schulden» (20.3142) beschlossen. Für den 28. April 2020 ist eine Sitzung der mitbehandelnden WAK-S anberaumt.
  • Ab dem 27. April 2020 können medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Einrichtungen zur Selbstbedienung, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Bei der schrittweisen Lockerung sollen alle – Unternehmen, Angestellte, Kundinnen und Kunden – weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.
  • Der Bundesrat hat das Verbot von Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr als fünf Personen verlängert. Treffen sich fünf oder weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten.
  • Bürobetrieben wird weiterhin ein eingeschränkter Betrieb und Homeoffice empfohlen.
  • In Mietliegenschaften gelten die Vorsichtsmassnahmen uneingeschränkt. Siehe dazu das Update der FAQ des SVIT.
  • Allen Personen ausser aus dem Fürstentum Liechtenstein wird die Einreise in die Schweiz weiterhin verweigert. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise für Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Wer trotz Einreiseverbot einreisen will, muss glaubhaft machen, dass eine der Ausnahmebestimmungen erfüllt ist.

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