SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 4. Mai 2020

Update KW 19: Weitere Lockerungen

Der Bundesrat hat am 29. April weitere Lockerungen der «COVID-19-Verordnung 2» ab der Kalenderwoche 20 (11. Mai) bekanntgegeben. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen für den Immobiliensektor.
  • Ab dem 11. Mai wird der Präsenzunterricht in den obligatorischen Schulen der Primar- und Sekundarstufe I wieder aufgenommen. Für alle übrigen – einschliesslich der weiteren Ausbildungsstufen inkl. Berufsbildung – ist ein Präsenzunterricht mit maximal 5 Personen erlaubt.
  • Prüfungen in Ausbildungsstätten sind erlaubt (siehe dazu jedoch Anforderungen an das Schutzkonzept).
  • Einkaufsläden, Märkte, Fitnesscenter, Reisebüros, Museen, Bibliotheken und Archive dürfen öffnen.
  • Restaurants dürfen unter Auflagen öffnen.
  • Bedingung für eine Öffnung oder Durchführung ist, dass alle Beteiligten ein Schutzkonzept gemäss Vorgaben des Bundes einhalten können. Musterkonzepte sind auf der Seite des SECO zu finden. Verantwortlich für die Erfüllung aller Vorgaben sind die Betreiber von Einrichtungen und die Organisatoren von Veranstaltungen und Aktivitäten.
  • Der SVIT Schweiz geht davon aus, dass die relevante Periode für eine Stundung und die Verhandlung über vorübergehende Mietzinssenkungen für die genannten Betriebe mit dem 10. Mai endet. Die in Frage kommende Periode für Massnahmen betrifft somit in der Regel 16. März bis 10. Mai (ausgenommen spätere Schliessungen bzw. frühere und spätere Öffnungen).
  • Die eidgenössischen Räte behandeln am 4. und 5. Mai parlamentarische Vorstösse zur Regelung der Geschäftsmiete.

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