Weitere Lockerungen der Covid-19-Verordnung und weiterer politischer Vorschlag für Geschäftsmieten.
Am 11. Mai sind die bisher weitreichendsten Lockerungen in Covid-19-Verordnung 2 in Kraft getreten:
- Die 2. Etappe der Lockerung betrifft obligatorische Schulen, Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken, bestimmte Sportanlagen, und Gastronomiebetriebe. Siehe Information des BAG.
- Der SVIT Schweiz geht davon aus, dass die Dauer der Mietzinssenkungen und Stundungen für die von der Lockerung 2. Etappe erfassten Betriebe damit endet. Vorbehalten bleiben bilaterale Lösungen zwischen Vermieter und Mieter.
- Für Bürobetriebe wird weiterhin Homeoffice empfohlen. Schutzkonzepte für deren Betrieb sind nicht vorgeschrieben, dienen aber als Richtlinie.
- Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat in der Sitzung vom 11. und 12. Mai die Motion «Geschäfts-Mieten in der Gastronomie und anderen von der Schliessung betroffenen Betriebe: die Mieter sollen nur 40% der Miete schulden» eingereicht. Der SVIT Schweiz lehnt eine politische Regelung als Scheinlösung weiterhin ab und empfiehlt Verhandlungen zwischen Vermietern und Mietern.
- Die Motion «Geschäftsmiete» der WAK-S ist durch Ablehnung im Nationalrat in der Sondersession erledigt.
- Die Motion «Miete im Gastgewerbe. Die Mieter sollen nur 30 Prozent der Miete schulden» der WAK-N ist durch den Ständerat in der Sondersession angepasst und an den Nationalrat zurück überwiesen worden.