SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 30. April 2020

«Vermieter haben eine grosse Verantwortung»

Wollen die Immobilienverbände einen Eingriff ins Mietrecht noch abwenden, sollten sie den Aufruf des Bundesrats ernst nehmen und Hand für Verhandlungen über die Mietzinse von Corona-betroffenen Geschäftsmietern bieten, empfiehlt Martin Tschirren, Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen, im Interview.

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30.04.2020

tschirren

Sie haben Ihr Amt als BWO-Direktor am 16. März übernommen, just am ersten Tag des «Lockdown». Ein fulminanter Einstieg...

Ja, in der Tat. Ich war von Beginn weg und bin bis heute im Krisenmodus. Die schiere Menge an Anfragen und der Zeitdruck lassen bis jetzt keinen Raum für eine geordnete Einarbeitung.

Wo lagen die Herausforderungen in diesen ersten Tagen?

Einerseits musste ich mich inhaltlich rasch mit den zentralen Aspekten des Mietrechts vertraut machen. Dann waren die Abläufe und Prozesse in der Bundesverwaltung für mich zu Beginn weitgehend Neuland. Und natürlich ging es auch darum, meine Mitarbeitenden kennenzulernen, was in Zeiten von Homeoffice nicht einfach ist. So hatte ich noch nicht Gelegenheit, mit allen ein persönliches Gespräch zu führen. Umgekehrt gibt es auch Vorteile: So kam ich in kürzester Zeit mit zahlreichen wichtigen Partnern inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung in Kontakt.

Wie haben Sie die Erwartungen an das BWO in dieser «heissen Phase» wahrgenommen?

Vor allem als Bedürfnis, Klarheit zu erlangen – ganz besonders für den Umzugstermin und nun für die Geschäftsmieten.

Wie kann das Wohnungswesen von Ihren beruflichen Erfahrungen beim Städteverband profitieren?

Im urbanen Raum gehört Wohnen – vielleicht anders als in der nationalen Politik – zu den Top-5-Themen. In vielen grösseren und mittleren Städten standen in den letzten Jahren wohnpolitische Initiativen auf der Agenda. Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig haben Immobilienprojekte für die Stadtentwicklung eine grosse Bedeutung und prägen das Stadtbild auf Jahrzehnte hinaus. Diese Sensibilität bringe ich in mein neues Amt mit.

Wie beurteilen Sie aus dieser Sicht die Ablehnung der Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»?

Lösungsansätze mit generellen Vorgaben haben es auf der nationalen Ebene zuweilen schwer, da die Bedürfnisse regional unterschiedlich sind – so auch in der Wohnungspolitik. Die 43 % Zustimmung zur Initiative zeigt aber auch, wie wichtig der gemeinnützige Wohnungsbau in manchen Regionen ist.

Zwei Themen haben die Diskussion im Immobilienbereich in den letzten Wochen geprägt: zum ersten der Umzugstermin vom 31. März. Wie fällt Ihre diesbezügliche Bilanz aus?

So intensiv und kontrovers das Thema im Vorfeld diskutiert wurde, so ruhig gingen die Umzüge schliesslich über die Bühne. Lediglich in Einzelfällen musste der Wohnungswechsel verschoben werden – etwa so häufig wie bei früheren Umzugsterminen.

Mit dem «Hüst und Hott» im Vorfeld hat das BWO nicht restlos überzeugt. Wie ist Ihre Sicht?

Von einem «Hüst und Hott» möchte ich nicht sprechen. Von einem eigentlichen Zügelverbot war nie die Rede. Allerdings räume ich ein, dass aufgrund der Einschätzungen verschiedener Akteure die Kommunikation im Vorfeld des Bundesratsentscheids uneinheitlich war. Dass der SVIT den Umzug unter Berücksichtigung der BAG-Vorgaben als durchführbar erachtete, hat sich im Nachhinein bewahrheitet.

Das zweite Thema ist die Diskussion über die Geschäftsmieten. Warum ist diese Frage überhaupt beim BWO angesiedelt?

Das mag auf den ersten Blick überraschen. Der Grund dafür ist, dass das Mietrecht nicht zwischen Wohn- und Geschäftsmiete unterscheidet. Und der Ausgangspunkt der aktuellen Diskussionen über die Geschäftsmiete ist letztlich eine mietrechtliche Frage.

Was kann und soll das BWO in dieser Frage leisten?

Ich sehe unsere Rolle darin, eine Plattform zu bieten, auf der die Beteiligten Einschätzungen und Anliegen austauschen. Diese Plattform haben wir mit der Taskforce geschaffen. Die zweite Zielsetzung war, Ansätze für gemeinsame Lösungen zu sondieren. Auf den Grundsatz einer Lastenteilung hat man sich zwar geeinigt. Aber in der konkreten Umsetzung liegen die Positionen nach wie vor auseinander. Der Bundesrat hat eine Auslegeordnung gemacht und die hinlänglich bekannten Entscheidungen gefällt. Er will nicht mit Notrecht in die privatrechtlichen Beziehungen eingreifen. Stattdessen sollen sich die Mietparteien gemeinsam auf tragbare Lösungen einigen. Zudem hielt der Bundesrat fest, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen mit den Solidarbürgschaftskrediten abgefedert werden und dass es ein Monitoring geben soll.

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Ihr Departementschef scheint mit dieser Zurückhaltung gut leben zu können. Oder täuscht das?

Ich erlebe Bundesrat Guy Parmelin in dieser Frage gar nicht als zurückhaltend. Er hat vielmehr deutlich gemacht, dass er von den Mietparteien pragmatische und tragfähige Lösungen erwartet. Die Stundung kann allein keine hinreichende Lösung sein. Auch finanzielles Entgegenkommen ist gefragt.

Sie könnten aber in naher Zukunft vor der Aufgabe stehen, eine Lastenverteilung mittels Verordnung zu konkretisieren…

Ja, sofern der Eindruck entsteht, dass der Aufruf des Bundesrats verhallt und das Parlament die Vorstösse der beiden Wirtschaftskommissionen überweist. Parlamentarische Aufträge setzen wir selbstverständlich um. Der Bundesrat wird zudem die Entwicklung in den kommenden Wochen aufmerksam verfolgen und wenn nötig Massnahmen ergreifen.

Was wäre aus Ihrer Sicht ein angemessenes Signal seitens Vermieter und Mieter?

Ein starkes Signal wäre, wenn das Monitoring ergeben würde, dass für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Mietverhältnisse eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Das wäre auch ein Zeichen der wirtschaftlichen Vernunft. Denn die vorübergehenden Einbussen stehen in keinem Verhältnis zum immensen Schaden, den Eigentümer und Vermieter als Folge von allfälligen Konkursen, Kündigungen und Leerständen erleiden würden.

Hätten Sie sich von den Verbänden mehr erwartet?

Die Verbände haben die Funktion eines politischen Frühwarnsystems. Mit Instrumenten und konkreten Empfehlungen, Musterformularen und Ideen können sie ihren Mitgliedern wichtige Impulse geben und sie sensibilisieren und unterstützen. Da dürfte durchaus noch mehr kommen.

Gewisse Kantone beteiligen sich an einem Kompromiss zwischen Vermieter und Mietern – teilweise auch mit Geld. Ist dies punkto Gleichbehandlung nicht problematisch?

Es beeinflusst die Diskussion auf nationaler Ebene, aber ich sehe das Vorgehen als Ausdruck des Föderalismus und Wettbewerb der Ideen. Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt und Tessin suchen nach Lösungen oder haben solche beschlossen. Verschiedene Vorschläge, die nun auf nationaler Ebene diskutiert werden, sind von diesen kantonalen Vorstössen beeinflusst.

Ist es sinnvoll, dass sich der Staat mit Steuergeldern beteiligt?

Das ist eine Frage der politischen Prioritäten und muss durch die Politik beantwortet werden. Es wird sich zeigen, ob Kredite ausreichend sind und ob die betroffenen Unternehmen den Schuldendienst leisten können. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Juristisch ist die Frage der Mietzinsreduktion umstritten. Zu welcher Einschätzung gelangt das BWO?

Sie sprechen die Frage des Mangels im Sinne von Art. 259a ff. OR an. In der Tat gehen die Meinungen auseinander, ob die verordnete Schliessung als Mangel zu betrachten sei oder nicht. Diese Frage wird wohl gerichtlich zu klären sein. Es gibt bereits erste Entscheide von Schiedsgerichten, welche die Situation als Mangel beurteilt haben.

Verschiedene Gruppierungen haben zum Mietstreik im Wohnbereich aufgerufen. Wie stellen Sie sich dazu?

Die wirtschaftliche Situation von gewissen Mietergruppen kann tatsächlich angespannt sein. Mit den finanziellen Hilfsmassnahmen des Bundes in der Arbeitswelt sollten die meisten ihre Wohnung bezahlen können. Ich würde empfehlen, die Wohnungsmiete nach wie vor zu bezahlen.

Zum Schluss: Eigentümer investieren ihr Kapital zur Bereitstellung eine wichtige Infrastruktur. Warum sind sie in der Frage der Geschäftsmietzinse anders zu behandeln als beispielsweise Banken, Versorger, Lieferanten, und warum sollen sie einen Teil des unternehmerischen Risikos der Betriebe übernehmen?

Der Mietzins macht für viele KMU – aber auch für Private – einen erheblichen Teil der laufenden Aufwendungen aus. Das rückt die Miete rasch in den Fokus. Und wahrscheinlich hat die Immobilienwirtschaft in der breiten Bevölkerung ein gewisses Imageproblem. Vielen Menschen dürfte auch nicht bewusst sein, dass sie über ihre Versicherungen und Pensionskassen selber am Immobilienpark der Schweiz beteiligt sind.

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