Die Fachkammer Stockwerkeigentum und der SVIT Schweiz reichen im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Stockwerkeigentumsrechts eine umfassende Stellungnahme ein. Sie begrüssen die Änderungsvorschläge im Grundsatz, schlagen jedoch weitere Anpassungen an der Vorlage vor und hätten sich noch weitere Änderungen gewünscht, die Probleme der Praxis entschärfen könnten.
Sie finden die Stellungnahme von Fachkammer Stockwerkeigentum und SVIT Schweiz unter folgendem Link:
Vernehmlassung 2023/64: Änderung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB), Dezember 2024
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Foto: Ferienliegenschaften in Andermatt (123rf.com)