SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 25. Februar 2021

Versammlungsverbot und Home-Office-Pflicht bleiben bestehen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 Lockerungen in den COVID-Vorgaben beschlossen. So werden auf 1.3.2021 hin Museen, Zoos, Sportanlagen im Aussenbereich und Läden wieder geöffnet. Insbesondere die Öffnung der Läden bringt im Bereich der Geschäftsmiete Entlastung für alle Seiten.

massnahmen

25.02.2021

An seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 hat der Bundesrat Lockerungen der COVID-Massnahmen in einigen Bereichen beschlossen. So ist es aus Sicht des SVIT Schweiz zu begrüssen, dass Läden wieder öffnen dürfen. Dies bringt eine teilweise Entlastung der Bewirtschaftungsunternehmen bei den Verhandlungen rund um die Geschäftsmieten.

Im ebenfalls relevanten Bereich des Versammlungsverbotes und der Home-Office-Pflicht hat der Bundesrat keine Änderungen beschlossen. So ist es weiterhin nicht möglich Stockwerkeigentümerversammlungen physisch durchzuführen. Der SVIT Schweiz weist darauf hin, dass es sich bei Stockwerkeigentümerversammlung um Versammlungen handelt, die generell verboten sind. Bei der Lockerung der Treffen im Aussenbereich auf 15 Personen handelt es sich um private Treffen. Welche Alternativen zur physischen Durchführung einer Stockwerkeigentümerversammlung bestehen, finden Sie unter https://www.svit.ch/de/covid-19-wir-geben-acht unter der Rubrik „Stockwerkeigentum“.

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden

SVIT Portrait

Bildung, Netzwerk, politisches Engagement, Knowhow und innovative Services – in diesen fünf Bereichen agiert der SVIT als Wegbereiter.

Mitgliederservices

Als SVIT Mitglied profitieren Sie von einer Vielzahl exklusiver Vorteile!