SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 20. Februar 2019

Vorschau Frühjahrssession 2019

«Mehr bezahlbare Wohnungen» und Mietrecht im Ständerat

Der Ständerat wird sich in der bevorstehenden Frühjahrssession 2019 mit verschiedenen Geschäften befassen, die für die Immobilienwirtschaft von Bedeutung sind – neben der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» bzw. dem Fonds de Roulement auch mit der Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen, also dem Mietrecht.

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Gemäss den soeben veröffentlichen Sessionsprogrammen der eidgenössischen Räte stehen in der kleinen Kammer verschiedene für die Immobilienwirtschaft bedeutende Geschäfte auf dem Programm. Nach der grossen Kammer wird sich das «Stöckli» am 11. März 2019 mit der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und dem vom Bundesrat vorgelegten Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement befassen. Die kleine Kammer wird dabei wohl dem Bundesrat und dem Nationalrat folgen. Die grosse Kammer hatte diese in der Wintersession 2018 mit 143 zu 54 Stimmen verworfen und den indirekten Gegenvorschlag mit 124 zu 73 Stimmen angenommen. Die vorberatende Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) war im Januar diesem Votum bereits gefolgt. Der SVIT Schweiz lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab.

Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung

Am 20. März wird der Ständerat gleich mehrere Geschäfte zum Wohnungswesen behandeln. Auf dem Programm steht eine Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen für eine mögliche Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die heute geltenden Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament einen ausgewogenen Entwurf für eine diesbezügliche Änderung des Obligationenrechts in den Titeln über die Miete und Pacht zu unterbreiten. Das Ziel soll sein, die Regeln an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, zu vereinfachen und damit eine Verbesserung für Mietende und für Vermietende zu ermöglichen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Das Geschäft steht im Zusammenhang mit hängigen parlamentarischen Initiativen, die auf eine zeitgemässe Berechnung der nichtmissbräuchlichen Rendite von Mietliegenschaften und die Anwendbarkeit der Orts- und Quartierüblichkeit bei der Überprüfung der Missbräuchlichkeit von Mietzinsen abzielen.

Der SVIT Schweiz steht der Motion skeptisch gegenüber. Es ist unbestritten, dass das Mietrecht kompliziert, nicht mehr zeitgemäss und teilweise eigentümerfeindlich ist. Eine «umfassende Überprüfung» könnte jedoch Gräben aufreissen, wo sich die Parteien heute arrangiert haben. Zudem ist eine Verschärfung des Mietrechts nicht auszuschliessen, was die Eigentümer davon abhalten würde, in bestehende Liegenschaften zu investieren oder neuen Wohnraum zu schaffen.

Im gleichen Zug werden die Kantonsvertreter die Parlamentarische Initiative «Missbräuchliche Mieten sollen verstärkt bekämpft werden können» von SP-Ständerat Didier Berberat behandeln. Er fordert eine bedingungslose Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache. Dies wäre gemäss dem SVIT Schweiz eine weitere Aushöhlung des Vertrauensgrundsatzes.

Abschaffung des Eigenmietwerts

Und schliesslich werden die Ständeräte am besagten 20. März über die zwei Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt und Genf befinden, die die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz beantragen. Beide sind der parlamentarischen Initiative der WAK-S «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» unterzuordnen, und es dürfte ihnen keine Folge gegeben werden. Die Debatte wird aber ein Gradmesser für die parlamentarische Initiative sein.

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