Nachdem der Ständerat in der Herbstsession der Vorlage seiner Wirtschaftskommission zugestimmt hatte, war die Schwesterkommission an der Reihe. Diese trat am 9. November zwar auf die Vorlage ein und unterstützte im Grundsatz den von der kleinen Kammer eingeschlagenen Kurs. Allerdings wollte sie sich noch nicht abschliessend festlegen. Vielmehr beauftragte sie die Verwaltung im Hinblick auf ihre Januarsitzung mit Abklärungen zu verschiedenen Fragen, etwa zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Systemwechsels, zur Erarbeitung einer Härtefallregelung für Rentner mit tiefen Einkommen oder auch zu Kompensationsmöglichkeiten für Kantone mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften. Die Konsequenz dieser weiteren Verzögerung könnte sein, dass das Geschäft erst im Verlauf des Jahres 2022 zu Ende beraten wird und eine mögliche Referendumsabstimmung 2023 stattfinden könnte – ausgerechnet im Wahljahr. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Gegner der Vorlage genau darauf abzielen. Zur Vorlage sind in der mittlerweile bald fünfjährigen Geschichte zahlreiche Berichte in Auftrag gegeben und erstellt worden, womit nun alle Fakten auf dem Tisch liegen sollten.
Der SVIT vertritt die Auffassung, dass ein Systemwechsel mit den vom Ständerat gesetzten Rahmenbedingungen – namentlich die Beschränkung des Systemwechsel auf den Erstwohnsitz und die Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen bis maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge – ausgewogen ist. Die Abzugsmöglichkeit ist für private Vermieter wichtig, um sie gegenüber institutionellen Vermietern nicht zu benachteiligen. Was die angestrebte Reduktion der privaten Verschuldung betrifft, so wird dieser Systemwechsel ohne Zweifel Wirkung zeigen.
Auf der Traktandenliste des Nationalrats verbleiben zwei ebenso wichtige Geschäfte: Die parlamentarische Initiative «Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des ISOS ausschliessen» (Gregor Rutz, 17.525) und die parlamentarische Initiative «Verdichtung ermöglichen. Beim ISOS Schwerpunkte setzen» (Bruno Walliser / Hans Egloff, 17.526). Sie sollen am 17. Dezember behandelt werden. Der SVIT unterstützt beide Vorstösse, da das Bundesinventar der schützenwerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der jetzigen Auslegung eine übermässige Einschränkung für die Verdichtung nach innen darstellt.