SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 6. November 2020

Zweite Welle erfasst die Geschäftsmieter

Zur Eindämmung der Infektionszahlen haben verschiedene Kantone die Schliessung von Restaurants, Bars und Fitnesscenter verordnet. Betroffene Gewerbetreibende können damit erneut in finanzielle Bedrängnis kommen. Der SVIT Schweiz empfiehlt, auf die Mieter zuzugehen.

massnahmen

06.11.2020

Das umstrittene und vom SVIT Schweiz bekämpfte Covid-19-Geschäftsmietegesetz regelt die Festlegung der Miet- und Pachtzinse für die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020. Beide Kammern des Parlaments werden sich mutmasslich in der Wintersession mit dem Gesetz befassen. Der SVIT Schweiz macht sich währenddessen weiterhin für Verhandlungslösungen der Vermieter mit den betroffenen Geschäftsmietern stark, um Sicherheit zu gewinnen und auf die betreffende Situation mit individuellen Lösungen einzugehen. Diese bilateralen Vereinbarungen können bis zu einem allfälligen Inkrafttreten des Geschäftsmietegesetzes auch für Monatsmieten unter 15'000 CHF abgeschlossen werden, wobei sich die Verhandlungsparteien an der 60:40-Regel des Gesetzesentwurfs orientieren können. Wo keine Einigungen erzielt werden, sollen nach Ansicht des SVIT Schweiz gegebenenfalls die Schlichtung und Gerichte in der Mängelfrage Klarheit schaffen.

Mit dem Aufbäumen der zweite Infektionswelle haben Bund und Kantone wieder Einschränkungen des öffentlichen Lebens verordnet. In verschiedenen Kantonen umfassen diese auch ein Betriebsverbot von Restaurants, Bars, Fitnesscenter usw. Der SVIT Schweiz anerkennt, dass diese Verbote die Gewerbetreibenden erneut in finanzielle Bedrängnis bringen können. Umgekehrt kann es nicht im wirtschaftlichen Interesse der Vermieter sein, gewerbliche Mieter in den betroffenen Branchen durch Konkurse zu verlieren und einen Leerstand der Flächen zu riskieren.

Verhandlungen über Betriebsschliessungen in der zweiten Welle

Die zweite Schliessungsperiode wird vom Geschäftsmietegesetz in der derzeitigen Fassung nicht erfasst. Es ist jedoch absehbar, dass dahingehende Forderungen in der politischen Diskussion erhoben werden dürften. Auch im Fall von behördlich verordneten Betriebsschliessungen in der zweiten Welle empfiehlt der SVIT Schweiz den Vermietern, jetzt aktiv auf die betroffenen Mieter zuzugehen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen zu suchen. Erneute Stundungen der Mietzinse können den nötigen zeitlichen Spielraum für Verhandlungen über Mietzinssenkungen bieten.

Kalkulationshilfe und Leitfaden des SVIT Schweiz

Der SVIT Schweiz empfiehlt den Vermietern und Mietern weiter, die Verhandlungen mit Hilfe des eigens vom Immobilienverband entwickelten Kalkulators Mietzinsreduktion sowie der sinngemässen Anwendung des Leitfadens des SVIT Schweiz für Verhandlungen über Mietzinsreduktionen zu führen.

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