SVIT Zentralschweiz
Published on 28. November 2017

Rechtsauskunft für SVIT Zentralschweiz Mitglieder

Rechtsauskünfte für Mitglieder

Zur Beantwortung der eingehenden Anfragen wurde eine Kooperation mit der Kanzlei Pilatushof geschlossen.

Vorgehen

Nachdem ein Mitglied des SVIT Zentralschweiz die Anfrage über die Website lanciert hat, wird es in der Regel innerhalb von zwei Werktagen von einer zugewiesenen Rechtsanwältin/einem zugewiesenen Rechtsanwalt der Kanzlei Pilatushof telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.

Preiskonditionen

Mitglieder des SVIT Zentralschweiz haben Anspruch auf vier Erstauskünfte pro Rechtsfrage bzw. Rechtsgebiet pro Verbandsjahr. Weitere Auskünfte werden verrechnet (Honoraransatz CHF 280.– / Stunde). Weiterführende Beratungen aufgrund der Erstauskunft können mit der zuständigen Rechtsanwältin/dem zuständigen Rechtsanwalt der Kanzlei Pilatushof direkt vereinbart werden (Mandatsbasis im Ermessen der Rechtsanwältin/des Rechtsanwaltes).

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