SVIT Bewerter
Published on 20. December 2017

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in die Bewertungsexperten-Kammer SVIT erfolgt auf Antrag und im Rahmen eines Aufnahmegespräches (Assessment).

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Bewertungsexperten-Kammer SVIT unter Einbezug der Aufnahmekommission.
Es bestehen folgende Mitgliederkategorien:

  • Einzelmitglied (natürliche Personen) - CHF 650.- exkl. MwSt.
  • Anwärter für die Einzelmitgliedschaft - CHF 300.- exkl. MwSt.
  • Fördermitglied (natürliche oder juristische Personen) - CHF 5'000.- exkl. MwSt.

Einzelmitglied

Die Einzelmitgliedschaft kann durch Immobilienfachleute mit eidgenössischem Diplom oder eidgenössischem Fachausweis in einem anerkannten Immobilienberuf oder einem vergleichbaren international anerkannten Abschluss, ferner Personen, die sich über mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft ausweisen können, erworben werden. Gleichzeitig ist von diesen Personen der Nachweis einer mehrjährigen aktiven selbständigen Tätigkeit im Schätzungswesen zu erbringen; sie müssen in der Lage sein, Expertisen fachlich einwandfrei abzufassen.

Nur die Einzelmitgliedschaft berechtigt die Mitglieder zur öffentlichen Führung des Qualitätssiegels «Mitglied der Bewertungsexperten-Kammer SVIT», der dem Titel entspricht «Bewertungsexperte SVIT».

  • BEK Aufnahmegesuch Einzelmitglied
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Anwärter für die Einzelmitgliedschaft

Immobilienfachleute mit den entsprechenden fachlichen Voraussetzungen für die Einzelmitgliedschaft, die noch nicht ausreichend Praxiserfahrung als Bewertungsexperte besitzen, können als Anwärter aufgenommen werden. Bei den Anwärtern soll innerhalb von fünf Jahren die Anmeldung zum Aufnahme-Assessment für die Einzelmitgliedschaft erfolgen. Die Anwärter profitieren von den Leistungen der Kammer, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht.

  • BEK Aufnahmegesuch Anwärter
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Fördermitglied

Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen. Durch ihre Mitgliedschaft bekunden sie ihr Interesse an den Verbandsangelegenheiten und profitieren von den Leistungen der Kammer (wie Seminare, Erfa-Veranstaltungen, etc.), haben aber kein Stimm- und Wahlrecht.

  • BEK Aufnahmegesuch Fördermitglied
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