SMK: Strenge Aufnahmekriterien garantieren Qualität
Die Aufnahmebedingungen
- Mitgliedschaft nur für Immobilienfirmen mit Handelsregistereintrag.
- Der Aufnahmekandidat stellt einen Firmenvertreter, der Mitglied der Geschäftsleitung oder des Kaders ist.
- Qualifikation der Firmenvertreter: Immobilienfachleute mit eidgenössischem Diplom oder eidgenössischem Fachausweis in einem anerkannten Immobilienberuf oder mit einem vergleichbaren international anerkannten Abschluss. Ferner Personen, die mindestens 6 Jahre Berufsausübung in der Immobilienwirtschaft nachweisen können.
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Leumundsnachweis (Betreibungs- und Strafregisterauszug)
- Jährlicher Mindestverkaufsumsatz von CHF 250000.-
- Jährlicher Mindesthandel von 12 Abschlüssen
- Zeitgemässer Verkaufsprozess mit entsprechenden Marketinginstrumenten (Verkaufsunterlagen, Inserate usw.)
- Eigene Homepage
Die erforderlichen Unterlagen sind beim SMK-Sekretariat einzureichen.
Um den Qualitätsanspruch langfristig zu sichern, werden diese Anforderungen bei den Mitgliedern periodisch überprüft. Denn die Kunden sollen sich jederzeit auf die SMK-Makler verlassen können.