SVIT Zürich
Published on 29. November 2017

SVIT Zürich Mitgliedschaft

Auszug aus den Statuten des SVIT Zürich

Beim SVIT Zürich ist ein Aufnahmegesuch für folgende Mitgliederkategorien möglich:

a) Einzelmitglieder
b) Firmenmitglieder
c) Fördermitglieder

Aufnahme von Einzelmitgliedern oder Firmenmitgliedern

Die Einzel- oder Firmenmitgliedschaft können erwerben:

Immobilienfachleute mit eidgenössischem Diplom oder eidgenössischem Fachausweis in einem anerkannten Immobilienberuf oder einem vergleichbaren international anerkannten Abschluss; ferner Personen, die sich über mindestens sechs Jahre in leitender Stellung in der Immobilienwirtschaft ausweisen können.

Einzelmitglieder sind natürliche Personen, die in einer Firma angestellt sind. Natürliche Personen, die selbstständig tätig oder massgeblich an einer Firma in der Immobilienwirtschaft beteiligt sind, können lediglich die Firmenmitgliedschaft erwerben. Firmeninhaber können dann Einzelmitglieder werden, wenn ihre Firma bereits Firmenmitglied ist, jedoch durch eine andere natürliche Person vertreten wird.

Einzelmitglieder haben bei ihrer Aufnahme den Nachweis fehlender Eintragung von ruf- oder berufsschädigenden Tatbeständen im Zentralstrafregister zu erbringen und ihren einwandfreien Ruf, den Leumund sowie die Handlungsfähigkeit durch entsprechende Zeugnisse und Referenzen zu belegen.

Firmenmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die ein Gewerbe betreiben und unter einer Firma einen Betrieb führen. Sie werden von einer natürlichen Person vertreten, die die Voraussetzungen für die Aufnahme als Einzelmitglied erfüllt.

Firmenmitglieder haben bei ihrer Aufnahme neben der Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die gemäss den Richtlinien des SVIT Schweiz genügenden Versicherungsschutz für Schäden gewährt, die während der Dauer der Berufsausübung eintreten können, auch wenn sie erst nach deren Beendigung bekannt werden.

Einzel- und Firmenmitglieder müssen sich bei ihrer Aufnahme unterschriftlich verpflichten, dass sie den Statuten des SVIT Schweiz sowie dessen Schieds- und Standesgerichtsordnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Wer dem SVIT Zürich als Einzel- oder Firmenmitglied beitreten will, hat zuhanden des Vorstands ein schriftliches Aufnahmegesuch einzureichen. In diesem sind Referenzen von zwei (Einzel- oder Firmen-)Mitgliedern des SVIT Zürich anzugeben. Gleichzeitig ist die Anmeldegebühr zu entrichten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch einfaches Stimmenmehr endgültig.

Fördermitglieder

Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die mit einem namhaften, durch die Generalversammlung festgelegten Beitrag ihr Interesse an den Verbandsangelegenheiten bekunden möchten.

Sie sind bereits Firmenmitglied beim SVIT Zürich und Ihr Firmenvertreter hat geändert?

Die Änderung des Firmenvertreters (bei einem Firmenmitglied des SVIT Zürich) ist mittels Formular «Antrag: neuer Firmenvertreter» zu beantragen. Bitte das Formular ausfüllen und mit den gewünschten Unterlagen an die Geschäftsstelle des SVIT Zürich per E-Mail zustellen. 

  • Antrag für Aufnahme Firmenmitglied
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  • Antrag für Aufnahme Einzelmitglied
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  • Antrag für Aufnahme Fördermitglied
    84.26 KB
  • Antrag für Aufnahme neuer Firmenvertreter
    84.53 KB
  • DSE Mitglieder SVIT Zürich
    88.96 KB
  • Mitgliederbeiträge 2024
    110.14 KB
  • Statuten SVIT Zürich
    1.92 MB
  • SVIT Zürich - Ein Kurzportrait
    69.65 KB
  • Vorteile einer SVIT Mitgliedschaft
    78.71 KB
  • Rechnung Anmeldegebühr Mitgliedschaft SVIT Zürich
    83.52 KB

Kontaktperson

Marnie Baldessari
Stv. CEO / Leiterin Verbandswesen, Events & Sponsoring
T: +41 44 200 37 83
SVIT Zürich
Siewerdtstrasse 8
8050 Zürich