Die SVIT Mitglieder (Einzel-, Firmen-, Ehren- und Freimitglieder der Mitglieder- und Partnerorganisationen) sind befugt, Marken des SVIT Schweiz zu verwenden und dadurch namentlich ihre Marktauftritte und Dienstleistungen gegenüber Nicht-Mitgliedern klar abzugrenzen. Sie sind dabei aufgefordert, die Vorgaben des SVIT Schweiz gemäss CI/CD-Merkblatt und des Markenschutzgesetzes einzuhalten.  

CI/CD, Aktualisierte Fassung 2019:

SVIT Portrait

Bildung, Netzwerk, politisches Engagement, Knowhow und innovative Services – in diesen fünf Bereichen agiert der SVIT als Wegbereiter.