Der SVIT Schweiz empfiehlt, am 9. Juni 2024 ein Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energie – auch Mantelerlass genannt – in die Urne zu legen. Die Immobilienwirtschaft profitiert von mehr Versorgungssicherheit mit inländisch produzierter Energie, mehr erneuerbarem Strom und weniger Abhängigkeit vom Ausland. Im Gegenzug auferlegt der Mantelerlass den Eigentümern von Liegenschaften mit grossen Dächern und Fassaden den Zubau von PV-Anlagen. Diese Solarpflicht gilt für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Diese Regel gilt schon heute befristet. Aus der Sicht des SVIT Schweiz ist dieser im Parlament erzielte Kompromiss tragbar. Die Gegner der Vorlage fordern eine wesentlich weitreichendere Solarpflicht. Zudem bringt das Gesetz eine schweizweite Harmonisierung der Minimalvergütungen für die Einspeisung von Strom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen (bis 150 Kilowatt Leistung). Heute ist die Höhe dieser Vergütungen sehr unterschiedlich und teilweise unattraktiv. Neu eingeführt werden ausserdem lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Sie ermöglichen die lokale Vermarktung des selbst erzeugten Stroms über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde.
Das Parlament hat im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Die Vorlage schafft die Grundlagen, um in der Schweiz mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne oder Wind zu produzieren. Das verringert sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten als auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen.