SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 1. Februar 2024

Branchenempfehlung zu Auskunftsbegehren

Der SVIT Schweiz legt mit der «Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz – Richtlinie Auskunftsbegehren» eine Erläuterung und Anleitung vor, wie Unternehmen der Immobilienwirtschaft ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber auskunftsberechtigten Personen erfüllen können.

Das Datenschutzgesetz räumt betroffenen Personen verschiedene Rechte ein, namentlich ein Auskunftsrecht gem. Art. 25 DSG. Umgekehrt sind damit Pflichten der Datenbearbeiter verbunden. Ziel der Branchenempfehlung des SVIT Schweiz ist es, dass Unternehmen der Immobilienwirtschaft und Verantwortliche gesetzeskonform auf Auskunftsbegehren von betroffenen Personen reagieren. Die nun vorliegende Richtlinie und die Word-Vorlage reihen sich ein in die Branchenempfehlung zum revidierten Datenschutzgesetz des SVIT Schweiz mit mittlerweile fünf einzelnen Empfehlungen (Grundlagen, Vorgehen, Muster-Datenschutzerklärung, Richtlinie Datenschutz und Auskunftsbegehren).

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