Versicherungsvermittler sind Personen, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen. Gemäss Verordnung sind damit unter anderem Personen gemeint, die Kunden bezüglich eines Versicherungsvertragsabschlusses beraten oder Versicherungsverträge vorschlagen. Dieser Sachverhalt kann u. U. auf Anbieter von Immobiliendienstleistungen zutreffen, die Eigentümer von Renditeliegenschaften im Rahmen eines Bewirtschaftungsmandats oder die Stockwerkeigentümergemeinschaften im Rahmen eines Verwaltungsmandats beim Abschluss von Versicherungsverträgen unterstützen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Immobiliendienstleister Empfehlungen abgeben oder im Rahmen des Mandats Verträge selbstständig abschliessen.
In der Branchenempfehlung «Versicherungsvermittlung in der Immobilienwirtschaft» erläutert der SVIT Schweiz, welche Handlungen ab dem 1. Januar 2024 nach Einschätzung des Verbands weiterhin erlaubt sind und welche künftig unterlassen werden müssen. Ohne Registrierung als ungebundener Versicherungsvermittler bei der Finanzmarktaufsicht FINMA dürfen Immobiliendienstleister namentlich keine Empfehlungen mehr abgeben und keine Entscheidungen mehr treffen.
Branchenempfehlung «Versicherungsvermittlung in der Immobilienwirtschaft»
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Versicherungsvermittlung in der Immobilienwirtschaft (04.24de, Version 2.1)135.96 KB
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Versicherungsvermittlung in der Immobilienwirtschaft – Anhang A (Erläuterungen) (03.24de, Version 1.0)107.68 KB