Heute, 1. September 2023, tritt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Es bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Daten bearbeitet werden, und greift die rasante technologische Entwicklung seit Einführung des bisherigen Gesetzes aus dem Jahr 1993 auf. Gleichzeitig stellt es eine Angleichung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU dar.
Der SVIT Schweiz und der HEV Schweiz stellen eine gemeinsame praxisorientierte Branchenrichtlinie für die Tätigkeitsfelder Bewirtschaftung von Mietliegenschaften, Verwaltung von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften, Vermarktung und Bewerter zur Verfügung, die als Orientierung für einen angemessenen Datenschutz in rund 20 typischen Anwendungsbereichen dient. Unternehmen und private Personen, die Immobiliendienstleistungen anbieten, sind aufgerufen, sich bezüglich ihres Umgangs mit Personendaten an dieser Branchenrichtlinie auszurichten. Massgebend ist jedoch immer eine Einzelfallabwägung, die im Anwendungsfall Abweichungen erforderlich macht. Die Branchenrichtlinie liegt aktuell in der Version 1.0 vor.