Die neuesten vom Bundesrat erlassenen Covid-Massnahmen berühren auch die Tätigkeit der Immobilienwirtschaft. Es sind Mindestregeln, die durch allfällige strengere Erlasse der Kantone ergänzt werden. Der SVIT passt seine Empfehlungen an die Massnahmen des Bundes an.
28.10.2020
Der Bundesrat hat am Mittwochnachmittag, 28. Oktober 2020 die Massnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus verschärft. Die Massnahmen gelten unbefristet und mehrheitlich ab Mittwoch um Mitternacht. Betroffen sind auch verschiedene Bereiche der Immobilienwirtschaft:
- Maskenpflicht in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros).
- Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen
- Einschränkungen für Restaurants und Betriebsverbot von Diskotheken und Tanzlokalen
- Bildungseinrichtungen: Präsenzunterricht der SVIT School ist ab 2. November 2020 verboten
Hier finden Sie die Empfehlungen des SVIT.