SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 29. Oktober 2020

Etappenniederlage um Geschäftsmietegesetz

Der Nationalrat stimmt in der Sondersession gegen den Antrag seiner Rechtskommission für ein Eintreten in die Detailberatung über das Geschäftsmietegesetz.

Der Nationalrat hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020 in seiner Sondersession die Eintretensdebatte über das Geschäftsmietegesetz geführt. Am Schluss sprach sich eine knappe Mehrheit von 91 gegen 89 Stimmen für das Eintreten auf die Vorlage aus. Die Rechtskommission des Nationalrats hatte die Vorlage Anfang Oktober noch mehrheitlich abgelehnt. Die Argumente der Befürworter und Gegner in der Debatte waren nicht neu. Auf der einen Seite wurden die fehlende Verfassungsgrundlage, Verletzung von Verfassungsgrundsätzen und die Verantwortung des Bundesrats für die finanziellen Schäden gegen das Gesetz ins Feld geführt. Auf der Seite der Linken einschliesslich einer Mehrheit der Mitte-Fraktion war es vor allem der Schutz der kleinen Gewerbebetriebe vor der Insolvenz. Sie interpretierten den Monitoringbericht des Bundesrats dahingehend, dass zu wenig bilaterale Vereinbarungen getroffen worden sind, um die betroffenen Branchen und Unternehmen ausreichend zu entlasten. Den Ausschlag in der Abstimmung gab die Mittefraktion. Sie stimmte mit 17 zu 9 Stimmen für ein Eintreten.

Mit der heutigen Abstimmung im Nationalrat geht das Geschäftsmietegesetz zur Detailberatung zurück in die Rechtskommission. Parallel dazu wird sich die ständerätliche Rechtskommission und danach die kleine Kammer mit dem Gesetz beschäftigen. Sollte der Ständerat in der Wintersession ebenfalls Eintreten beschliessen, folgt die Detailberatung in der kleinen Kammer, die Schlussabstimmungen, eine allfällige Differenzbereinigung und nochmals eine Schlussabstimmung. Entscheidend im Ständerat werden wiederum die in der kleinen Kammer stark vertretenen CVP-Parlamentarier sein.

Der Ausgang der Debatte im Nationalrat ist auch vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen und noch drohenden neuen Einschränkungen im Gastronomiegewerbe zu werten. Zwar greift das Geschäftsmietegesetz nur für die Dauer des Lockdown im Frühling. Es ist aber absehbar, dass ähnliche Forderungen auch für den Zeitraum der jetzt geltenden Einschränkungen erhoben werden.

Der SVIT Schweiz wird sich weiter für den bilateralen Weg stark machen und die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit betonen.

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