SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 21. März 2024

Eventualverpflichtung bei Erdbebenschäden

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat eine Vorlage zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben mittels einer Eventualverpflichtung vorgelegt. Der SVIT Schweiz steht dem Modell der Eventualverpflichtung für die Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben aus Gründen der wirtschaftlichen Stabilität grundsätzlich positiv gegenüber, fordert aber deutliche Anpassungen.

Nachdem bisher alle Vorstösse zur Versicherungspflicht von Grundeigentümern für Erdbebenschäden gescheitert sind, hat der Bundesrat im vergangenen Dezember einen Entwurf zur Ergänzung der Bundesverfassung vorgelegt, die dem Bund die Kompetenz erteilen soll, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümern in der Schweiz einen Beitrag zweckgebunden zur Finanzierung der Gebäudeschäden bis zur Höhe von 0,7% des Gebäudeversicherungswerts zu erheben. In seiner Stellungnahme sagt der SVIT Schweiz aus Gründen der wirtschaftlichen Stabilität grundsätzlich Ja zum Modell der Eventualverpflichtung. Gleichzeitig fordert er deutliche Anpassungen an der Vorlage. So lehnt der Verband namentlich eine Bundeskompetenz zum Erlassen von Vorschriften zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Schädigungen im Zusammenhang mit Erdbeben ab.

Vernehmlassung des SVIT Schweiz zur «Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben»

  • Vernehmlassung zur «Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben», März 2024
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