Geschlecht
Ich melde mich für folgende(n) Kurs(e) an:
02. Mai 2024 (Keine Prüfung)
19. August bis 18. November 2024 (Prüfung: 25. November 2024)
19. August bis 18. September 2024 (keine Prüfung)
14. Oktober bis 13. November 2024 (Prüfung: 18. November 2024)
15. Oktober bis 17. Dezember 2024 (keine Prüfung)
Teilnahmegebühren SVIT-Mitglieder / Nichtmitglieder:
Assistent/in Bewirtschaftung Stockwerkeigentum SVIT: CHF 1'200.00 / CHF 1'000.00*
Assistent/in Bewirtschaftung Mietliegenschaften SVIT: CHF 3'600.00 / CHF 3'200.00*
Assistent/in Immobilienvermarktung SVIT: CHF 2'800.00 / CHF 2'400.00*

Assistent/in Liegenschaftenbuchhaltung SVIT Modul 1: CHF 1'000.00 / CHF 900.00*
Assistent/in Liegenschaftenbuchhaltung SVIT Modul 2: CHF 1'100.00 / CHF 1'000.00*
Quereinsteigerkurs "Immobilien" SVIT: CHF 990
Fresh-up Kurs: CHF 180.00 / CHF 150.00*


*) reduzierter Preis für SVIT-Mitglieder

Kursunterlagen und Prüfungsgebühren sind im Preis inbegriffen. Die Teilnahmegebühren sind mehrwertsteuerfrei.

 

Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
  1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Lehrgangsleitung zustande.
  2. Anmeldeschluss: Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Lehrgangsleitung vor, den Lehrgang nicht durchzuführen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückvergütet.
  3. Die Kursgebühren sind spätestens 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu bezahlen.
  4. Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung wird bis 30 Tage vor Beginn des Kurses eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 150.- verrechnet. (Bei Abmeldungen von mehreren Kursen pro Kurs) Von 30 - 0 Tage vor Beginn des Lehrganges werden 50% der Teilnahmegebühren verrechnet. Ab dem Beginn der Ausbildung sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.
  5. Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
  6. Die Lehrgangsleitung entscheidet abschliessend über Zulassung/Ausschluss von Teilnehmern. 
  7. Im Falle eines vorzeitigen Austritts oder Ausschlusses nach Lehrgangsbeginn schuldet der Teilnehmer die gesamte Gebühr. Ausgenommen sind vom Teilnehmer nicht zu verantwortende Umstände (wie z.B. Krankheit Unfall und dgl.). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers haftet der Kursteilnehmer für allenfalls noch offenen Zahlungen.
  8. Die Lehrgangsleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Kurses vor.
  9. Bei Nicht-Bestehen der Prüfung wird eine Kursbestätigung ausgestellt, sofern der Teilnehmer mind. 80% des Unterrichts besucht hat.
  10. Gerichtsstandort für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern.
Oben unterschreiben