SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 20. September 2022

Gasmangellage auf dem Buckel der Vermieter?

Der SVIT Schweiz setzt sich im Konsultationsverfahren des Bundes zu den Verordnungsentwürfe über die Kontingentierung des Gasbezugs sowie über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas dafür ein, dass eine Raumtemperatur in Mietliegenschaften von 19 Grad Celsius explizit nicht als mietrechtlicher Mangel qualifiziert wird.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 das Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Gasmangellage zur Kenntnis genommen. Das Konzept enthält Verordnungsentwürfe, mit denen Verbrauchseinschränkungen und Verbote sowie eine Kontingentierung von Einstoffanlagen geregelt werden. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt dazu eine Konsultation zu zwei Verordnungsentwürfen durch, nämlich zur «Verordnung über die Kontingentierung des Gasbezugs» und zur «Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas».

Der SVIT Schweiz setzt sich in einer Stellungnahme dafür ein, dass eine Raumtemperatur von 19 Grad Celsius während der Dauer der Mangellage und damit der Anwendung dieser Verordnung explizit nicht als Mangel der Mietsache qualifiziert wird.

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Vernehmlassungen

Hier finden Sie Vernehmlassungsantworten des SVIT Schweiz zu politischen Themen, Standortpapiere und Stellungnahmen.