Ende August hat der Bundesrat den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) zur Vernehmlassung vorgelegt. Ziel der TJPG ist die Erhöhung der Transparenz juristischer Personen, damit Behörden effizienter und zuverlässiger feststellen können, wer hinter einer Rechtsstruktur steht. Zu diesem Zweck wird ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt. Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass eine Reihe von spezifischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung und Strukturierung von juristischen Personen sowie zum Handel mit Grundstücken dem GwG unterliegen sollen. Personen, die solche Tätigkeiten ausüben, insbesondere im Bereich der Rechtsberatung, müssen künftig Sorgfaltspflichten einhalten.
Die Immobilienwirtschaft hat das grösste Interesse, jedwede Form der Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung von ihrer Tätigkeit und ihrem Sektor fernzuhalten. Es ist insbesondere in allseitigem Interesse, dass das Grundeigentum in der Schweiz nicht durch kriminelle Organisationen unterwandert wird. Die Branche unterstützt darum im Grundsatz die Bestrebungen des Gesetzgebers, mittels eines risikobasierten Ansatzes, der Aufwand und Nutzen in ein ausgewogenes Verhältnis stellt, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mittels des Handels von Immobilien zu unterbinden.
In seiner Vernehmlassung fordert der SVIT Schweiz unter anderem, dass der Kreis der Zugriffsberechtigten des neuen Registers weiter zu begrenzen, der missbräuchliche Zugriff unter explizite Strafe zu stellen und der Mechanismus beim Kauf von Grundstücken durch ausländische Gesellschaften zu überprüfen sei. Was die Revision des GwG betrifft, seien die Sorgfaltspflichten der verschiedenen Beteiligten zu koordinieren, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, die neu unter das GwG fallenden Tätigkeiten klarer und anhand der Praxis von nicht erfassten Tätigkeiten abzugrenzen und der Umfang der vereinfachten oder erhöhten Sorgfaltspflicht mit dem Gesetzesentwurf zu konkretisieren. Die Senkung des Schwellenwerts für Sorgfaltspflichten bei Bargeldzahlungen auf null sind zudem für den SVIT Schweiz nachvollziehbar.