SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 15. Dezember 2020

Keine punktuelle Änderung des Mietrechts

Der Ständerat hat drei parlamentarische Vorstösse für punktuelle Anpassungen des Mietrechts abgelehnt und ist stattdessen einer Motion seiner Rechtskommission gefolgt, die eine «ausgewogene Revision der Regeln zur Mietzinsgestaltung bei Wohn-und Geschäftsräumen» anstrebt.

Die kleine Kammer ist heute der vorberatenden Rechtskommission gefolgt und hat drei parlamentarische Initiativen – «Zeitgemässe Berechnung der zulässigen Rendite im Mietrecht» (Olivier Feller), «Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 269 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden» und «Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 270 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden» (beide Philipppe Nantermod) – stillschweigend abgelehnt.

Der SVIT Schweiz hatte sich im Vorfeld für eine Ablehnung eingesetzt. Denn der Vorstoss von Olivier Feller ist durch das jüngste Bundesgerichtsurteil und die damit eingeleitete Praxisänderung mehrheitlich erfüllt. Die beiden Initiativen von Philipppe Nantermod waren aus der Sicht des Verbands nicht sachdienlich und praktikabel. Die geltende Missbrauchsgesetzgebung in Art. 269 OR ist von Mietern und Vermietern akzeptiert und bewährt. Gleichzeitig ist der Begriff des Wohnungsmangels umstritten. Die Anfechtung des Anfangsmietzinses gemäss Art. 270 OR verstösst zwar gegen das Prinzip der Vertragstreue, ist jedoch als Missbrauchsregelung ebenfalls etabliert. Der SVIT Schweiz sah in diesem Vorstoss darum keinen zielführenden Weg.

Ebenso oppositionslos hiess der Ständerat die Motion der Rechtskommission gut, die eine «ausgewogene Revision der Regeln zur Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen» will. Der Bundesrat hatte den Vorstoss unterstützt. Verschiedene Votanten wiesen auf die zahlreichen gescheiterten Anläufe hin, das Mietrecht zu revidieren. Der SVIT Schweiz verschliesst sich einer Diskussion nicht, auch wenn die Gefahr besteht, dass auch dieser Anlauf ein Hornberger Schiessen wird.

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