SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 2. November 2022

Keine Regulierung des Maklergeschäfts

In der Sommersession 2022 hat Nationalrat Christian Dandrès (SP GE), Mitglied des Vorstands des Mieterverbands Schweiz, mit 17 Mitunterzeichnenden die parlamentarische Initiative «Regulierung des Berufs der Immobilienmaklerin und des Immobilienmaklers» (22.446) eingereicht. Das Geschäft wird gemäss der vorliegenden Traktandenliste in der Sitzung der Rechtskommission des Nationalrats vom 10. November 2022 behandelt. Der SVIT Schweiz nimmt dazu in Rücksprache mit der Schweizerischen Maklerkammer SMK und den Immobilien- und Wirtschaftsverbänden Stellung. Der Verband spricht sich für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung aus und lehnt eine Zulassung von Maklerinnen und Maklern aus verschiedenen Gründen ab.

Der SVIT Schweiz lehnt die parlamentarische Initiative «Regulierung des Berufs der Immobilienmaklerin und des Immobilienmaklers» (22.446, Dandrès) als nutzlos und schädlich ab. Der Verband setzt sich für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung ein. Die Zulassungsregulierung zum Beruf und zur Tätigkeit des Immobilienmaklers sowie die Überwachung von Dienstleistungen, Honoraren und Geschäftsmodellen durch neu zu schaffende Aufgaben für die Schlichtungsstellen und die Gerichte stellen einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Die geforderten Zugangsbeschränkungen und Marktüberwachungen würden den Markt und dessen Entwicklung behindern und letztlich zu Marktfriktionen und einer Verteuerung führen. Das Ergebnis wäre das genaue Gegenteil der vom Initianten angestrebten Ziele.

Für die professionellen Immobiliendienstleister, die im SVIT zusammengeschlossen sind, gelten die geforderten Zulassungs- und Ausübungsbedingungen bereits heute. Die Standesregeln des Verbands schreiben u.a. Sorgfaltspflichten, Unabhängigkeit, Wahrung des Berufsgeheimnisses, Rechenschaftspflichten, den sorgfältigen Umgang mit Kundengeldern und die Vermeidung von Interessenkonflikten vor.

Die Zahl der Fälle von Betrug und Veruntreuung ist im Geschäft der Immobilienmakler vernachlässigbar. Das Potenzial in der Immobilienwirtschaft wird nicht als übermässig gross eingestuft, womit ein Eingriff nicht gerechtfertigt ist. Ist die entsprechende kriminelle Energie jedoch gegeben, lässt sich damit auch mit einem neuen Gesetz nichts ausrichten. Es wäre mit einem Schadenfonds sogar so, dass die rechtschaffenen Immobilienmakler die «Zeche» bezahlen müssten. Das Strafgesetz in Verbindung mit den zivilrechtlichen Mitteln für Schadenersatzansprüche bieten der Öffentlichkeit und den Geschädigten einen ausreichenden Schutz.

  • Stellungnahme des SVIT Schweiz zur parlamentarische Initiative «Regulierung des Berufs der Immobilienmaklerin und des Immobilienmaklers» (22.446, Dandrès), Oktober 2022
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