SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 18. April 2019

Klare Regeln in der Bezeichnung der Immobilienabschlüsse

Verbands- und eidgenössische Prüfungen

Im Wirrwarr der Berufsbezeichnungen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Dabei gelten klare Regeln für die Inhaberinnen und Inhaber von Verbandszertifikaten und die Absolventen von Berufs- und höheren Fachprüfungen.

Angehenden und etablierten Immobilienfachleuten stehen die unterschiedlichsten fachspezifischen Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung. Diese werden rege genutzt, wie auch die steigenden Teilnehmerzahlen der SVIT School beispielhaft zeigen. Gleichzeitig ist es für Aussenstehende oft schwierig, hinter Kürzel der Abschlüsse und teilweise phantasievolle Berufsbezeichnungen zu blicken.

Sowohl die SVIT School als Anbieterin der Ausbildung zu einem SVIT-Verbandszertifikat als auch die Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft SFPKIW, die im Auftrag der Trägerschaften über die Berufsprüfung und die höhere Fachprüfung wacht, kennen klare Regeln für die Bezeichnung der jeweiligen Abschlüsse.

Verbandszertifikate

Die betreffenden Zertifikate berechtigen zu den folgenden Berufsbezeichnungen:

  • Sachbearbeiter/in Immobilienbewirtschaftung SVIT
  • Assistent/in Bewirtschaftung Mietliegenschaften SVIT
  • Assistent/in Bewirtschaftung Stockwerkeigentum SVIT
  • Assistent/in Liegenschaftenbuchhaltung SVIT
  • SVIT Buchhaltungsspezialist/in Immobilien
  • Sachbearbeiter/in Immobilienvermarktung und -bewertung SVIT
  • Assistent/in Immobilienvermarktung SVIT
  • Assistent/in Immobilienbewertung SVIT

Diese Berufsbezeichnungen gelten seit 2017. Verbandszertifikate, die davor ausgestellt wurden, werden sinngemäss angewendet.

Berufsprüfungen und höhere Fachprüfung

Durch Gesetz, Verordnung und Prüfungsordnungen verbindlich geregelt sind die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. Wer diese erfolgreich absolviert, erhält einen eidgenössischen Fachausweis oder ein eidgenössisches Diplom:

  • Immobilienbewirtschafter/in mit eidgenössischem Fachausweis oder kurz mit eidg. FA
  • Immobilienvermarkter/in mit eidg. FA
  • Immobilienbewerter/in mit eidg. FA
  • Immobilienentwickler/in mit eidg. FA
  • Dipl. Immobilientreuhänder/in

Nur die erfolgreichen Absolventen der jeweiligen Berufsprüfung bzw. der höheren Fachprüfung sind ermächtigt, ihren Titel als «eidgenössisch» zu bezeichnen. Gleichzeitig ist keine der Berufsbezeichnungen Immobilienbewirtschafter, -vermarkter, -bewerter, -entwickler und -treuhänder geschützt. Ein Diplom kann quasi durch jedermann ausgestellt werden. Die SFPKIW empfiehlt ihren Absolventen unbedingt den Zusatz «mit eidgenössischem Fachausweis» bzw. «eidgenössisch diplomiert» oder Kurzformen des jeweiligen.

Die erwähnten eidgenössisch anerkannten Berufsbezeichnungen gelten seit 2007 bzw. seit der Einführung der jeweiligen Berufsprüfungen. Die älteren Berufsbilder Immobilienschätzer und Immobilienverwalter werden sinngemäss anerkannt.

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden

SVIT Portrait

Bildung, Netzwerk, politisches Engagement, Knowhow und innovative Services – in diesen fünf Bereichen agiert der SVIT als Wegbereiter.

Mitgliederservices

Als SVIT Mitglied profitieren Sie von einer Vielzahl exklusiver Vorteile!