SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 5. März 2024

Konsequenter Systemwechsel

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat einen Entwurf zur Änderung der Bundesverfassung vorgelegt, die es Kantonen ermöglichen soll, statt der Besteuerung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften eine besondere Objektsteuer einzuführen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat am 16. August 2022 die Kommissionsinitiative 22.454 «Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften» beschlossen. Die Schwesterkommission des Ständerats hat der Initiative am 19. Juni 2023 zugestimmt. Ziel der Initiative ist es, einen vollständigen Systemwechsel weg von der Eigenmietwertbesteuerung in zwei Schritten zu ermöglichen, zuerst für den Erstwohnsitz und in einem zweiten Schritt später allenfalls auch für Zweitliegenschaften.

Die WAK-N hat Mitte November 2023 ein Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf über die Änderung der Bundesverfassung eröffnet. Diese Änderung verfolgt das Ziel, die Verfassungsgrundlage dafür zu schaffen, dass die Kantone bzw. die Gemeinden Liegenschaftssteuern erheben dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigenmietwert auch auf Zweitliegenschaften nicht mehr besteuert wird.

Stellungnahme des SVIT Schweiz in Kürze:

  • Der SVIT Schweiz spricht sich für einen konsequenten Systemwechsel aus.
  • Der Verband unterstützt die Kommissionsinitiative 22.454 «Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften».
  • Der Systemwechsel für den Erstwohnsitz ist vorrangig zu vollziehen, die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaft in einem zweiten Schritt.
  • Es ist eine Obergrenze für die Objektsteuer auf Bundesebene festzulegen.
  • Die Bedingung, dass eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften nur bei gleichzeitiger Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung eingeführt werden darf, ist zwingend.

Download PDF

  • Vernehmlassung «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften», März 2024
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