Von Juli bis Dezember 2023 sind 25’544 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Das sind 46% mehr als im 1. Halbjahr. Gleichzeitig erledigten die Schlichtungsbehörden 22’122 Verfahren und damit gut 65% mehr als im vorangegangenen Semester. In 13’592 oder 62% der erledigten Verfahren wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt. Den mit Abstand grössten Anteil an den erledigten Verfahren weisen mit 36% die Mietzinserhöhungen auf. Das zeigt, dass das Schlichtungswesen auch in der besonderen Situation steigender Referenzzinssätze funktioniert und die Vertragsparteien eine gütliche Einigung finden.
Medienmitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen