SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 21. März 2024

Mehr Schlichtungsfälle — viele Einigungen

Im zweiten Halbjahr 2023 ist die Zahl der eingeleiteten Schlichtungsverfahren um 46% gestiegen. Hauptgrund ist die Anfechtung von Mietzinserhöhungen aufgrund des zweimaligen Anstiegs des Referenzzinssatzes.

Von Juli bis Dezember 2023 sind 25’544 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Das sind 46% mehr als im 1. Halbjahr. Gleichzeitig erledigten die Schlichtungsbehörden 22’122 Verfahren und damit gut 65% mehr als im vorangegangenen Semester. In 13’592 oder 62% der erledigten Verfahren wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt. Den mit Abstand grössten Anteil an den erledigten Verfahren weisen mit 36% die Mietzinserhöhungen auf. Das zeigt, dass das Schlichtungswesen auch in der besonderen Situation steigender Referenzzinssätze funktioniert und die Vertragsparteien eine gütliche Einigung finden.

Medienmitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen

 

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