Grundlage der Studie über die angebliche Umverteilung von Mietern hin zu den Vermietern bildet eine Berechnung der Entwicklung der mietrechtlich relevanten Kostenfaktoren und deren Entwicklung seit 2006, namentlich die Veränderung des Referenzzinssatzes, Unterhaltskosten und Inflation. Diese Kostensteigerung wird dem Mietpreisindex gegenübergestellt und so das Volumen des angeblichen Transfers anhand der mutmasslichen Zahl der Mietwohnungen errechnet. Der springende Punkt: Das investierte Eigenkapital, die Steigerung der Baulandpreise und die Kaufpreise für Mietliegenschaften werden in dieser Berechnung ausgeblendet. Bass AG schreibt denn auch im Kleingedruckten: «Die Studie beschränkt sich auf die Berechnung der Kostenfaktoren, wir sprechen deshalb nicht von mietrechtlich erlaubtem Mietzins, sondern vom theoretischen Mietzins aufgrund der Entwicklung der Kostenfaktoren.» Das bedeutet, dass die 78 Mrd. CHF nicht mietrechtlich relevant sind, sondern in erster Linie auf der Wertsteigerung des Immobilienbestands beruhen. Das kann den Vermietern wohl kaum vorgeworfen werden.
Der Mieterverband schliesst aus diesen unzulänglichen Studienergebnissen: «Ein Mieterhaushalt bezahlte damit 2021 durchschnittlich monatlich 370 CHF oder 26% der Miete zu viel. Bundesrat und Parlament müssen jetzt handeln. Der Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz (MV) fordert wirksame Mietpreiskontrollen.» Diese Behauptungen und Forderungen sind absurd. Weder die Zahl von 370 CHF ist haltbar noch, dass diese «zu viel» bezahlt würden. Wenn es denn eine Preissteigerung gegeben hat, so ist diese auf den erhöhten Flächenbedarf, den steigenden Ausbaustandard und die Bodenpreise zurückzuführen. Der SVIT Schweiz hat dies in der Studie «Mietzinsentwicklung 2000 bis heute» bereits im Januar 2020 belegt. Eine «Mietpreiskontrolle», die auf die allgemeine Preisentwicklung von Liegenschaften abzielt, ist im Mietrecht gar nicht vorgesehen. Ebenso irreführend ist die Vermischung von Brutto- bzw. Nettorendite aus der Vermietung und dem Total Return von Immobilienanlagen. Die Wertveränderung ist auf die Mietzinse und die Berechnung der nicht-missbräuchlichen Rendite gemäss Mietrecht ohne Einfluss.
Befremdend ist schliesslich, mit welcher Leichtgläubigkeit und fehlendem kritischen Blick Medien solche «Studien» kolportieren.